Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nach eingehender Diskussion spricht sich der JHA gegen eine vorübergehende Schließung des Bolzplatzes am Ahrbergenweg aus. Vielmehr soll sofort und kontinuierlich die Einhaltung der Nutzungszeiten durch die Verwaltung und möglichst auch in den Abendstunden durch die Polizei kontrolliert werden.

 

Kinder und Jugendliche müssen auf die Bedeutung dieser Vorgehensweise und deren evtl. Folgen eingehend hingewiesen werden. Außerdem wird um eine (kurze) Protokollierung der Kontrollzeiten und möglicher Vorkommnisse gebeten.

 

Mit dieser Empfehlung wird dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover gefolgt, das nicht die Schließung des Bolzplatzes fordert, sondern lediglich die Einhaltung der Nutzungszeiten. Gegenseitige Rücksichtnahme, Verständnis für die Anliegen beider Parteien und Respekt im Umgang miteinander sollten die weitere Vorgehensweise prägen.

 

Darüber hinaus wird darum gebeten zu klären, wie die Lärmbelastung am Ballfangzaun verringert werden könne.


Herr Kugel machte die Anmerkung, dass in der Beschlussvorlage ‚Probeweise Schließung Bolzplatz Zilleweg‘ das Wort ‚Probeweise‘ durch das Wort ‚Vorübergehende‘ auszutauschen sei.

 

Die Ausschussvorsitzende sprach ihre Verwunderung darüber aus, dass die Beschlussfassung nur für den Ausschuss für Umwelt und Verkehr sowie für den Verwaltungsausschuss vorgesehen sei und bat die Beratungsfolge um den Jugendhilfeausschuss zu erweitern.

 

Sie hinterfragte den zeitlichen Ablauf der Vorlagenerstellung und Einbringung in die Ausschüsse mit dem Hintergrund, dass bereits am 12.02.2013 im Anzeiger von Burgdorf über die Spannungen zwischen der Stadt, den Bolzplatznutzern und den Anwohnern am Zilleweg berichtet worden sei.

 

Zum Zustand des Bolzplatzes gab Frau Gersemann den Hinweis, dass einige Schilder mit der Altersbegrenzung und den Öffnungszeiten verblasst und teilweise überklebt seien, so dass sie schwer lesbar seien. Des Weiteren teilte sie mit, dass der Bolzplatz, obwohl dort kein Papierkorb vorhanden sei, trotzdem sauber sei. Sowohl der Bolzplatz, als auch der angrenzende Spielplatz beeindruckten durch ihre hohe Qualität.

 

Frau Gersemann befürwortete das Urteil des Verwaltungsgerichts mit der Auflage, dass die Stadt die Nutzungszeiten zu begrenzen hat und dren Einhaltung sicherzustellen sei, da dies einen Ausgleich schaffe und das Urteil nicht nur die Interessen der Anlieger verfolge.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder sprachen sich gegen eine Schließung des Bolzplatzes aus und fragten, was nach den sechs Monaten Schließung geschehen solle.

 

Herr Kugel erläuterte, dass ein Schreiben einer Anliegerpartei vom 13.05.2013 vorläge mit dem Inhalt, dass die Nutzungszeiten nicht eingehalten werden und eine weitere Klage beabsichtigt sei. Alle Maßnahmen zur Einhaltung der Benutzungsordnung, auch der Einsatz des Streetworkers, seien erfolglos gewesen. Weitere Kontrollmöglichkeiten würden zusätzliches Personal erfordern, das vorgehalten werden müsste. Die Schließung des Bolzplatzes sei somit die einzige greifende Sofortmaßnahme, zumal es zumutbar erscheint, den 850 m entfernten Bolzplatz in der Moorstraße mit zu benutzen.

 

Frau Meißner regte an, Maßnahmen zur Abpufferung der Ballgeräusche in Erwägung zu ziehen.

 

Herr Kugel erwiderte, dass eine Prüfung bereits erfolgte, die Maßnahmen allerdings zu kostenintensiv seien.

 

Der Jugendhilfeausschuss fasste einstimmig folgenden