Einstimmig fasste der Rat folgenden
Beschluss:
Der Gleichstellungsplan der Stadt Burgdorf wird in der der Vorlage 2012
0226/1 (und dem Originalprotokoll als Anlage D) beigefügten Fassung
beschlossen.
Herr Knauer begrüßte den Gleichstellungsplan und erinnerte daran, dass dieser einen Stand vom 31.12.2011 vorweise und das Ziel habe, die Unterrepräsentanzen eines bestimmten Geschlechts in einzelnen Bereichen zu beseitigen. Nach Ablauf des Jahres 2014 werde die tatsächliche Entwicklung ausgewertet.
Frau Meinig erklärte, dass der Gleichstellungsplan ein Instrument der Personalentwicklung sei und dieser nunmehr mit Zahlen unterlegt wurde. Auswahlkriterien für die Personalauswahl seien weiterhin die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung.