Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Fleischmann verlas seine Anfrage.

 

Herr Kugel verlas das Antwortschreiben der Stadt Burgdorf.

 

Herr Fleischmann fragte, ob die Bezeichnung „kommunales Unternehmen“ anstelle der Bezeichnung „kommunale Einrichtung“ in seiner Anfrage Auswirkungen auf die Beantwortung dieser gehabt hätte.

 

Herr Kugel antwortete, dass die Begrifflichkeit keinerlei Auswirkungen auf die Beantwortung habe.

 

Herr Fleischmann fragte, ob für die Umstellung der Filiale in eine SB-Filiale aufgrund der wichtigen Bedeutung für die Zukunft der Stadt nicht ein Mitspracherecht im Fachausschuss oder Rat erforderlich gewesen sei.

 

Herr Baxmann antwortete, dass diese vorgetragene Auffassung nicht geteilt werde.

 

Herr Fleischmann fragte, warum die Kunden nach der Umstellung auf eine SB-Filiale Unterschriften hiergegen gesammelt haben, wenn sie im Vorfeld doch informiert worden seien.

 

Herr Baxmann antwortete, dass auf eine infrastrukturelle Einrichtung wie diese nicht freiwillig verzichtet werde.