Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

Einstimmig fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

Das im Ratsinformationssystem als Anlage 1 (Bericht) und 2 (Maßnahmenband) beigefügte Klimaschutz-Aktionsprogramm wird als Handlungskonzept und Leitlinie zur Umsetzung der Klimaschutzziele bis 2050 vom Rat der Stadt Burgdorf beschlossen.

 

Einstimmig fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

Die in Kapitel 10.5 (Zeitplanung zur Umsetzung der Maßnahmenpakete) des Berichtsbandes aufgeführten prioritären Maßnahmen werden - vorbehaltlich zur Verfügung stehender finanzieller und personeller Ressourcen – als Umsetzungsfahrplan für den Zeitraum bis 2020 empfohlen. Maßnahmenvorschläge, die nicht im direkten städtischen Einflussbereich liegen, werden zur Kenntnis genommen und unter dem o. g. Vorbehalt unterstützt.

 

Mit 31 Jastimmen und 1 Neinstimme fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, unter der Voraussetzung der finanziellen Förderung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), eine Stelle für eine/n Klimaschutzmanager/in für die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung des Klimaschutz-Aktionsprogramms und des Teilkonzeptes für die eigenen Liegenschaften sowie zum Aufbau eines Klimaschutz-Controllings einzurichten.


Herr Sahling stellte den Abschlussbericht zum Klimaschutzaktionsprogramm (KAP) vor.

 

Herr Braun sprach sich dafür aus, dass jetzt praktisch gehandelt werden müsse und erläuterte hierzu verschiedene Möglichkeiten, u.a. die Förderung von Passivhäusern oder die gezielte Ausweisung entsprechender Neubaugebiete oder gar eines Vorzeigebaugebietes. Es sei die Gründung einer Energiegenossenschaft mit hinreichender Bürgerbeteiligung denkbar.

 

Herr Obst wies darauf hin, dass die CO2-Emissionen in Deutschland sogar um 2 % gestiegen seien. Anstatt Energie konkret einzusparen, wechseln die Bürger/innen eher den Anbieter, um die Kosten zu senken. Der Arbeitsauftrag an einen Klimaschutzmanager müsse davon geprägt sein, dass er auf die Bürger/innen zugehe und bei der praktischen Umsetzung Hilfestellung gebe.

 

Herr Fleischmann sprach sich gegen die Einstellung eines Klimaschutzmanagers aus. Die Stadt müsse mit dem vorhandenen Personal auskommen. Er erinnerte, dass der Weiterausbau der Fahrradinfrastruktur, z.B. durch Ausbau der Fahrradabstellanlagen am Bahnhof, wie er ihn seinerzeit schon beantragt hatte, zur Verbesserung des Klimaschutzes führen werde. Herr Fleischmann beantragte die einzelne Abstimmung für die drei zu fassenden Beschlüsse.

 

Herr Schulz erklärte, dass er die Maßnahmen als positiv ansehe, er sich aber die Planung energetischer Maßnahmen an städtischen Liegenschaften nicht mit dem vorhandenen Personal vorstellen könne. Er fragte, ob die Bezuschussung eines Klimaschutzmanagers über die 65 % hinaus gesteigert werden könne und in welcher Höhe dieses möglich wäre.

 

Herr Philipps antwortete, dass über eine weitere Förderung von 20 % über die Bezuschussung von 65 % hinaus ausgegangen wird, da sich die Stadt im Haushaltssicherungsverfahren befinde.

 

Herr Köneke erklärte, dass er neben möglichen Einsparungen auch die Energieerzeugung aus regenerativen Energien sehe. Er merkte an, dass er Risiken darin sehe, wenn Potenziale wie z.B. das Repowering mit einer Vervierfachung der Effizienz nicht genutzt würden. Herr Köneke äußerte, dass er auf insgesamt mehr Umsetzungen von Maßnahmen gehofft habe. Nachdem aber viele Privathaushalte tätig geworden seien, müsse die Stadt nachziehen.

 

Herr Kuyucu erläuterte, dass ein guter Start gelungen sei und jetzt damit begonnen werden müsse, konkrete Maßnahmen umzusetzen. Ein Klimaschutzmanager werde Ergebnisse liefern, aber es werde seine Zeit dauern.

 

Herr Schrader wies darauf hin, dass neben einem Klimaschutzmanager auch Partner in einem Netzwerk benötigt würden.

 

Herr Fleischmann kritisierte, dass ein Klimaschutzmanager nach Ablauf der 3-jährigen Anschubfinanzierung den Haushalt mit 50.000 € belasten werde. Diese Mittel könnten dann für die Umsetzung möglicher Maßnahmen fehlen.

 

Herr Köneke erklärte, dass es sich bei dem Klimaschutzmanager um einen Praktiker handeln müsse und nannte als Beispiel die Fenstersanierung des Rathauses I, bei welcher die Planung durch einen Fachplaner durchgeführt wurde. Er erwarte die Planung derartiger Maßnahmen durch das städtische Personal.

 

Herr Bublitz führte aus, dass das Potenzial, welches Burgdorf für die CO2-Einsparung, die Wärmeerzeugung und die Nutzung regenerativer Energien besitze, aufschlussreich dargelegt worden sei. Er fragte, ob es eine Prognose gebe, welcher Investitionsaufwand notwendig sei, um 10 % dieses Potenzials zu schöpfen.

 

Herr Baxmann wies in Hinblick auf die Fenstersanierung des Rathauses I darauf hin, dass die Stadt rechtlichen Bedingungen in Sachen Denkmalschutz unterliege. Die Einhaltung dieser werde auch von Privatleuten erwartet und die Stadt müsse sowohl dem Klimaschutz als auch dem Denkmalschutz gerecht werden. An den Klimaschutzmanager dürften nicht überhöhte Ansprüche gestellt werden. Wenn ein messbarer Mehrwert der Arbeit des Klimaschutzmanagers nach 3 Jahren erkennbar sei, könne dann über eine Weiterbeschäftigung nachgedacht werden

 

Herr Sahling erläuterte, dass jede Investition einen wirtschaftlichen Nutzen habe, z.B. die Nutzbarkeit von durch Solar erzeugter Energie selbst. Es sei nicht das Investitionsvolumen, sondern die Investitionsbereitschaft wichtig. Neben dem Repowering müsse auch über neue Standorte für die Windenergieerzeugung nachgedacht werden. In diesem Zusammenhang könnten weitere Maßnahmen durch die Stadtwerke in Erwägung gezogen werden. Herr Sahling informierte, dass bei einer Stadt in der Größenordnung der Stadt Burgdorf ein Einsparpotenzial von 600-800.000 €/Jahr angenommen werde. Sofern hiervon nur 10 % tatsächlich eingespart würden, wären damit die Personalkosten eines Klimaschutzmanagers gedeckt. Er erinnerte daran, dass die Klimaschutzagentur der Region Hannover ein professioneller und erfolgreicher Dienstleister sei und als dieser auch weiter zur Verfügung stehe.