Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

Zunächst stellte sich Herr Frenzel-Früh als zuständiger Dezernent für die Gesamtschulen bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde vor, um anschließend ausführlich über Rahmenbedingungen bzw. Anforderungen an Gesamtschulen zu referieren.

 

An einer Integrierten Gesamtschule (IGS) können Schulabschlüsse für alle drei Schulformen des dreigliedrigen Schulsystems erworben werden. Das Lehrerkollegium setze sich aus Lehrkräften der drei Schulformen Haupt-, Realschule und Gymnasium zusammen. Zunächst werde ab Jahrgangsstufe 5 integrativ gearbeitet, ab Jahrgangsstufe 7 auch zunehmend differenziert. Für die Ausgestaltung und das Maß an Differenzierung sei die Schule mit ihren Gremien zuständig.

Die Rechtsgrundlagen für die Errichtung einer IGS ergeben sich aus der Schulorganisationsverordnung. So sei momentan lediglich die Gründung einer IGS als mindestens fünfzügige Schule möglich. Durch die Landesregierung werde eine Vierzügigkeit, in Ausnahmefällen Dreizügigkeit angestrebt. Hierzu erfolge momentan das Beteiligungsverfahren. Gleichfalls solle das Abitur an einer IGS nach 13 Jahren abgelegt werden.

Sofern eine IGS eingerichtet werden solle, sei eine Prognose über die Schülerzahlen für die folgenden zehn Jahre nachzuweisen. Es müssten je Jahrgang 96 Kinder (d.h. je Klasse 24 Kinder) prognostiziert werden. Eine dreizügige IGS könne bestehen, wenn die Genehmigung vor dem 01.08.2013 erfolgte bzw. unter zumutbaren Bedingungen eine andere IGS nicht erreichbar sei. Zumutbar sei so definiert, dass die Fahrzeit für eine Fahrtrichtung inklusive Wartezeit maximal 75 Minuten beträgt.

Bei einer vierzügigen IGS können maximal 120 Schülerinnen und Schüler je Jahrgangsstufe, d.h. 30 je Klasse, aufgenommen werden.

Für die Anzahl der Profilangebote an einer IGS sei die Größe entscheidend. Je mehr Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen, desto vielfältiger seien die Profilangebote.

Eine IGS werde zunächst für die Sekundarstufe I genehmigt. In der zweiten Phase – vier Jahre nach Gründung der IGS – könne über die Einführung einer Sekundarstufe II entschieden werden. Wesentlich sei die Ausgestaltung des vorhandenen Schülerprofils.

Eine ersetzende IGS wäre bei einer Gesetzesänderung möglich. In der aktuellen Diskussion sei eine Ersetzung nicht vorgesehen. Die Auflösung der Haupt- bzw. Realschule wäre möglich, wenn diese Schulformen in zumutbarer Entfernung (75 Minuten) erreichbar wären.

Grundsätzlich sollte eine Schule in einem Schulgebäude untergebracht sein. Als (längerfristige) Übergangsmöglichkeit könne eine Schule auch an mehreren Standorten untergebracht sein.

Sollte mit Beginn des Schuljahres 2014/15 eine IGS eingerichtet werden, so müsste zunächst das Elterninteresse abgefragt werden. Bis zum 31.10.2013 müsste ein Antrag zur Errichtung einer IGS gestellt werden. Das pädagogische Konzept sowie eine Aussage zum Schulstandort müssten bei der Antragstellung enthalten sein. Sofern Schulformen aufgelöst werden sollten, müsste parallel ein Aufhebungsbeschluss gefasst werden.

Mit Errichtung einer IGS besteht nicht automatisch eine Ganztagsschule. Die Ganztagsschule – genehmigungsfähig ist gegenwärtig lediglich die Offene Ganztagsschule – muss gesondert beantragt werden.

 

Herr Eggers stellte in Frage, dass eine Bedarfsprognose zwingend erforderlich sei. Diese Aussage solle durch die Kultusministerin erfolgt sein. Herr Frenzel-Früh sagte, ihm sei eine solche Aussage nicht bekannt. Wenn eine Bedarfsprognose nicht mehr zwingend erforderlich sein sollte, müsste dies in der Schulorganisationsverordnung geregelt sein. Unabhängig davon sei eine substanzielle Prognose für den erforderlichen Aufwand des Schulträgers sinnvoll.

 

Herr Ruser führte auf die Frage von Herrn Eggers aus, dass es Untersuchungen zum Schulerfolg an Gesamtschulen gebe. Diese Untersuchungen belegen einen Schulerfolg und eine Qualitätssteigerung.

 

Herr Obst bat um Erläuterung, ob eine interkommunale Zusammenarbeit möglich sei. Herr Frenzel-Früh wies darauf hin, dass die Kommunen Verträge schließen könnten, aber im Vorfeld eine juristische Prüfung stattfinden müsste.

 

Herr Peters erfragte, ob das Zeitfenster für eine Errichtung einer IGS zum Schuljahr 2014/15 nicht zu eng sei. Herr Frenzel-Früh hält das bestehende Zeitfenster bis zum 31.10.2013 für ausreichend. Erst nach Antragstellung werde eine Planungsgruppe von Lehrern eingerichtet. Diese benötigt in der Regel ein halbes Jahr an Vorlaufzeit für die Erarbeitung einer Grundkonzeption.

 

Abschließend dankte Herr Obst Herrn Frenzel-Früh für seine umfangreichen Ausführungen.