Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Nach weiterer intensiver Diskussion fasste der Jugendhilfeausschuss einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Einrichtung einer Fördergruppe zu.

 

Da es sich um ein Pilotprojekt für zwei Jahre handelt, sollte neues Personal nicht eingestellt werden.


Herr Kugel machte die Mitteilung, dass eine Kostenerstattung im Rahmen des Jugendhilfekostenausgleichs von der Region Hannover abgelehnt wurde mit der Begründung, dass es sich bei der Einrichtung einer Fördergruppe nicht um einen erstattungsfähigen Tatbestand gem. des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes handele.

 

Er ergänzte, dass nun die Förderung lediglich mit 20 % des Landes gegeben sei.

 

Herr Stanke fragte nach, wie hoch der prozentuelle Kostenanteil für die Stadt Burgdorf sei.

 

Herr Kugel erwiderte, dass die Stadt Burgdorf einen Kostenanteil in Höhe von 80 % zu tragen habe.

 

Frau Meinig erkundigte sich, ob die personelle Besetzung aus den Mitarbeitern des Hortes bestehen würde.

 

Herr Kugel antwortete, dass die Besetzung noch nicht sicher sei, es sich aber in Bezug auf die Fördergruppe um eine interne Besetzung handeln werde.

 

Frau Hoffmann-Pilgrim wies darauf hin, dass zu berücksichtigen sei, dass das Personal über eine zusätzliche Qualifikation verfügen müsse.

 

Herr Kugel sicherte dies zu.

 

Frau Hoffmann-Pilgrim fragte nach, ob der Platz in der Stammgruppe für das Kind, das die Fördergruppe besuche, freigehalten werde.

 

Herr Kugel erklärte, dass der Platz freigehalten werde, da die Rückführung des Kindes in die Regelgruppe beabsichtigt sei.

 

Frau Hoffmann-Pilgrim erkundigte sich, wer über die Rückkehr des Kindes in die Regelgruppe entscheide.

 

Frau Böhlke erwiderte hierauf, dass die Entscheidung durch das Gremium in Zusammenarbeit mit den Eltern getroffen werde.

 

Frau Gersemann fragte nach, was bei Stimmengleichheit der Gremienmitglieder maßgeblich sei.

 

Herr Kugel erläuterte hierzu, dass einvernehmliche Entscheidungen angestrebt werden.

 

Frau Hoffmann-Pilgrim stellte die Frage, wie es mit der Betreuung eines Kindes am Vormittag geregelt sei, wenn der Besuch der Stammgruppe am Nachmittag erfolge.

 

Herr Kugel wies darauf hin, dass hier die Elternmitarbeit gefordert sei.

 

Frau Hoffmann-Pilgrim erkundigte sich, wie es mit dem Rechtanspruch eines Kindergartenplatzes vereinbar sei, wenn ein Kind in einer Kindertagesstätte nicht mehr tragbar sei, aber auch keinen Platz in der Fördergruppe wegen Auslastung erhalte.

 

Herr Kugel erklärte, dass der Rechtsanspruch in den Fällen gegeben sei, in denen im Rahmen der Rechtsvorschriften die Einrichtungen in Anspruch genommen werden, insbesondere muss die Rücksichtnahme auf andere Kinder gewährleistet sein.

 

Die Ausschussvorsitzende betonte, dass regelmäßige Berichte der Fördergruppe dem Ausschuss vorgestellt werden sollen.