Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:


Herr Schulz bedankte sich für die ausführliche Beantwortung der von ihm gestellten Anfrage und stellte fest, dass die Stadtverwaltung aufgrund der entsprechenden Rechtsprechung keine Möglichkeit habe, einen anderen Verteilungsmaßstab zu Grunde zu legen.


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