Herr Ackermann stellt exemplarisch die im Pflege- und Entwicklungsplan des Stadtparkes der Stadt Burgdorf vorgeschlagenen Maßnahmen anhand der beiliegenden Präsentation (Anlage 2) vor.

 

Frau Riessler betont, dass die im Pflege- und Entwicklungsplan enthaltenen größeren Projekte weiterhin den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorbehalten bleiben und durch eine gesonderte Mitteilung oder Vorlage vorgestellt werden.

 

Hinsichtlich der im Pflege- und Entwicklungsplan unter Ziffer 5.7 der Prioritätenliste aufgeführten Maßnahmen, die mit der Priorität „1“ gekennzeichnet und deren Umsetzung ohne Fremdvergabe möglich seien (S. 84 des Pflege- und Entwicklungsplanes), bittet Herr Herbst bereits jetzt um Zustimmung. Von dem Maßnahmenkatalog sei auch die Einkürzung der Eiben vor dem Rathaus II umfasst. Die Verwaltung verspreche sich von der Umsetzung dieser Maßnahmen einen geringeren Pflegeaufwand.

 

Die Einkürzung der Eiben wird vom Ausschuss für Umwelt und Verkehr übereinstimmend als notwendig erachtet. Unter der Voraussetzung, dass die übrigen von Herrn Herbst angesprochenen Maßnahmen durch eigenes Personal und mit vorhandenen Mitteln umsetzbar seien, kann auch Herr Obst der Umsetzung dieser Maßnahmen zustimmen. Hinsichtlich aller weiteren Maßnahmen sieht er weiteren Beratungsbedarf innerhalb der Fraktion. Die Umsetzung des vorliegenden Pflege- und Entwicklungsplanes sei mit Folgekosten verbunden, die er über den gesamten Maßnahmenzeitraum mit ca. 1 Mio Euro beziffere. Aus diesem Grund erfordere jede einzelne vorgeschlagene Maßnahme eine genaue Betrachtung.

 

Die Ausschussvorsitzende, Frau Leykum, und Herr Kuyucu sprechen sich für die Aufnahme der Maßnahme 2.1, „Barrierefreie Umgestaltung des Wegekreuzes am Brückenkopf Alter Jagdstieg“ in die Prioritätenliste 1 aus. In den kommenden Haushaltsplanberatungen seien die erforderlichen Haushaltsmittel einzustellen.

 

Nach weiterer Diskussion, erteilt der Ausschuss für Umwelt und Verkehr seine Zustimmung, dass die im Pflege- und Entwicklungsplan unter Ziffer 5.7 der Prioritätenliste aufgeführten Maßnahmen, die mit der Priorität „1“ gekennzeichnet sind (S. 84 des Pflege- und Entwicklungsplanes) und deren Umsetzung ohne Fremdvergabe, sondern ausschließlich mit eigenem Personal und vorhandenen Mitteln, möglich sind, seitens der Verwaltung als Geschäft der laufenden Verwaltung umgesetzt werden.

 

Eine Entscheidung über die weiteren vorgeschlagenen Maßnahmen, wird auf die kommende Ausschusssitzung vertagt.