Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die im Stellenplan vorhandene Stelle einer Sozialarbeiterin/eines Sozialarbeiters (zurzeit 30 Wochenstunden) für die Mobile Jugendhilfe schnellstmöglich auszuschreiben und anschließend zügig zu besetzen.

 

Nach Möglichkeit sollte ein qualifizierter männlicher Bewerber eingestellt werden. Eine engere Anbindung an den Sozialen Dienst des Jugendamtes kann erfolgen, allerdings muss gewährleistet sein, dass der überwiegende Teil niederschwellige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bleibe, zu der neben den Angeboten im Büro der Mobilen Jugendhilfe vor allem auch die aufsuchende Hilfe gehöre.


Frau Gersemann begründete noch einmal den Antrag der SPD-Fraktion und wies darauf hin, dass eine ausführliche Beschreibung der Arbeit des Sozialen Dienstes in der Ergänzungsvorlage wünschenswert gewesen wäre.

 

Herr Niemann stellte die Vorlage ausführlich vor und ergänzte mit einer Tischvorlage, die die Arbeit der Mobilen Jugendhilfe aufzeigt.

 

Die Ausschussvorsitzende fragte nach, ob sich die niedrigschwellige Arbeit mit der Arbeit im Allgemeinen Sozialen Dienst vereinbaren ließe.

 

Herr Niemann erklärte, dass der vorherige Stelleninhaber, Herr Rühling, ebenfalls Mitarbeiter des Jugendamtes mit Garantenpflicht war. Bei der Wiederbesetzung sollte eine engere Verbindung an den ASD gegeben sein.

 

Herr Rheinhardt erkundigte sich, ob bei Zuordnung der Stelle zur Jugendpflege eine Abrechnung mit der Region möglich sei.

 

Herr Niemann erläuterte, dass Teile der Stelle im Bereich der Jugendhilfe verbleiben und somit eine Abrechnungsfähigkeit gegenüber der Region gegeben sei.

 

Herr Paul fragte nach, ob die zurzeit besetzten neun Stunden zusätzlich zu den 30 Stunden bestehen bleiben.

 

Herr Niemann bejahte dies.

 

Frau Gersemann betonte, dass die aufsuchende Hilfe im Stadtgebiet erfolgen und eine stärkere Besetzung in dem Büro der GHS I berücksichtigt werden solle.

 

Herr Baxmann wandte ein, dass präventiv gearbeitet werden solle und nicht nur die Probleme der Schule behandelt werden sollten.

 

Frau Leykum verwies hier auf den bereits bestehenden Kooperationsvertrag.

 

Frau Gersemann bat, dass künftig Hinweise der Finanzierung in die Vorlage mit aufgenommen werden. Sie bittet ebenfalls um Vorlage der Arbeitsplatzbeschreibung bzw. des Konzeptes sowie um Vorstellung und Berichterstattung der Arbeit durch den neuen Stelleninhaber.

 

Nach kontroverser Diskussion fasste der Jugendhilfeausschuss einstimmig bei einer Enthaltung folgenden Beschluss: