Die Anlieger der Marktstraße begrüßen den vorgesehenen Rückbau der Schwellen. In den vergangenen Monaten hätten sie sich ausführlich mit der Thematik „Schwellen im Straßenverkehr“ und deren Auswirkungen befasst. Dabei habe festgestellt werden müssen, dass immer mehr Großstädte auf den Einbau von Schwellen aufgrund der negativen Erfahrungen verzichten bzw. diese zurückbauen. Dem Planungsbüro werden daher Planungsfehler unterstellt.

 

Nicht nachvollzogen werden kann, dass das Protokoll des Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 20.09.2011 nicht über das Bürgerinformationsportal der Internetseite www.burgdorf.de einsehbar sei. Über das Protokoll wird informiert, dass dieses zwischenzeitlich möglich ist.

 

Da die Verwaltung die Kosten für ein eigenes Gutachten einspare, wird darum gebeten, die der Familie Stünkel entstandenen Gutachterkosten zu erstatten. Herr Herbst erwidert, dass der Auftrag bereits erteilt wurde und es nicht sicher sei, dass das Büro bereit ist, auf den Auftrag zu verzichten. Die Verwaltung werde jedoch prüfen, ob ggf. Planungsfehler seitens des Planungsbüros vorliegen und ggf. weitere Ansprüche daraus hergeleitet werden können.

 

Ein weiterer Anlieger berichtet, dass an seinem Gebäude definitiv Schäden entstanden seien, die er dokumentieren werde. Weitere Schritte behalte er sich vor.

 

Des Weiteren wird sich erkundigt, ob sich das Höhenniveau der Fahrbahn und der Bordanlage in der Marktstraße zwischen den Rampen nach dem Umbau verändert habe. Herr Herbst erläutert, dass sich das Höhenniveau der Fahrbahn und der Bordanlage in der Marktstraße zwischen den Rampen unterschiedlich, je nach Vorgabe durch die Längsgefällesituation der neuen Gossenanlage mit parallel verlaufender Bordhöhe 3 cm Ansicht, verändert habe. Im Bereich vor dem Rathaus I habe sich das Höhenniveau um ca. 3 bis 6 cm verändert.

 

Nach Einschätzung des Einwohners, hat sich das Höhenniveau der Geschäftseingänge Fehling nicht verändert. Er stellt daher infrage, weswegen das Niveau des in gleicher Flucht liegenden Rathausvorplatzes angeblich geändert werden musste.

 

Herr Herbst erwidert, dass die Höhensituation vor sämtlichen Eingängen Zwangspunkte waren, die generell nicht oder nur unwesentlich verändert wurden. Verändert habe sich aufgrund der neuen Bordhöhe lediglich die Querneigung.

 

Der Einwohner stellt ferner fest, dass das Niveau von der Neuen Tor Straße und der Rathausstraße gleich geblieben sei. Vergleiche man die unverändert bestehende Beeteinfassung auf alten Fotos mit dem heutigen Zustand, sei keine Änderung der Höhen festzustellen. Am 14.12.2012 sei jedoch seitens Herrn Herbst behauptet worden, dass durch die Änderung der Bordanlage und damit auch der Höhen im Vorplatzbereich des Rathaus I der Wegweiser zwingend ausgebaut werden musste. Er bitte um Mitteilung, wie sich Herr Herbst den Widerspruch erkläre.

 

Herr Herbst kann keinen Widerspruch erkennen. Für den Anschluss sämtlicher Seitenstraßen nach Ende des Einmündungsradius gelte sinngemäß das gleiche wie bei der Antwort zur vorherigen Frage. Durch die Veränderung der Querneigung müssen starr eingebaute Längselemente zwangsläufig auch höhenmäßig um gepflastert werden.