Nachtrag: 14.02.2013
Sitzung: 21.02.2013 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: 2013 0320
Einstimmig fasste der Rat folgenden
Beschluss:
Der Rat stimmt gem. §
117 Abs. 1 NKomVG der überplanmäßigen Aufwendung / Auszahlung in Höhe von
25.000,00 € bei dem Produktkonto 36300.433905 / 36300.733901 (Sozialpädagogische
Familienhilfe) zu.
Frau Gersemann erläuterte die Bundesinitiative Frühe Hilfen und befürwortete dieses Angebot für junge Eltern, unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten. Sie erklärte, dass Prävention frühestmöglich einsetzen müsse.
Herr Knauer schloss sich den Ausführungen von Frau Gersemann an und betonte, dass sich dieses Angebot an alle Eltern und Kinder richtet.