Nachtrag: 14.02.2013

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Einstimmig fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

Der Rat stimmt gem. § 117 Abs. 1 NKomVG der überplanmäßigen Aufwendung / Auszahlung in Höhe von 25.000,00 € bei dem Produktkonto 36300.433905 / 36300.733901 (Sozialpädagogische Familienhilfe) zu.


Frau Gersemann erläuterte die Bundesinitiative Frühe Hilfen und befürwortete dieses Angebot für junge Eltern, unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten. Sie erklärte, dass Prävention frühestmöglich einsetzen müsse.

 

Herr Knauer schloss sich den Ausführungen von Frau Gersemann an und betonte, dass sich dieses Angebot an alle Eltern und Kinder richtet.