Sitzung: 04.02.2013 Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2013 0289
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Burgdorf beschließt die Sportförderrichtlinien der Stadt Burgdorf. Die
Richtlinien sollen rückwirkend zum 01. Januar 2013 in Kraft treten.
Eine
Ausfertigung der Richtlinien wird zum Bestandteil des Protokolls erklärt.
Herr Beneke erläuterte einleitend die wesentlichsten Veränderungen in den Sportförderrichtlinien.
Frau Meinig hält die Bagatellgrenze in Punkt 4 aus Sicht der Sportvereine für unnötig. Nachfolgend stellte Frau Meinig namens der SPD-Fraktion den Antrag, den zweiten Satz des Punkts 4 im Entwurf der Sportförderrichtlinie dahingehend abzuändern, dass bei Beträgen unter 100 € die Zuschüsse auf den vollen Zehner aufgerundet werden.
Für Punkt 5.2 des Entwurfes erbat Herr Kugel einen Vorschlag zur Höhe des Darlehens. Herr Obst sprach sich dafür aus, keinen Höchstbetrag festzulegen, sondern die Anträge individuell zu betrachten. Herr Kugel ergänzte, dass für die Darlehensgewährungen ein Jahr mehr Vorlaufzeit benötigt werde.
Herr Peters sprach sich zu 5.1 gegen eine Entscheidungskompetenz des Bürgermeisters aus. Nach kontroverser Diskussion verständigte sich der Ausschuss darauf, eine entsprechende Formulierung dem Verwaltungsausschuss zu überlassen.
Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport fasste unter Berücksichtigung der Änderung des Punktes 4, der noch folgenden Formulierung des Punktes 5.1 und keiner Nennung eines Höchstbetrages für ein Darlehen im Punkt 5.2 einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss: