Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 der Vorlage 2013 0287 beigefügte Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf wird beschlossen.

 

Eine Ausfertigung der Satzung wird zum Bestandteil der Niederschrift erklärt.


Herr Barm erläuterte zunächst, dass der Beschluss zur Festlegung von Schwerpunktschulen eine Änderung der Schulbezirkssatzung erforderlich machte.

 

Frau Gersemann erfragte, ob der Schulbesuch einer Schwerpunktschule für Kinder mit entsprechendem Förderbedarf verpflichtend sei. Sofern Kinder mit einem entsprechenden Förderbedarf (Hören, Sehen, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung) eine Schule in Trägerschaft der Stadt Burgdorf besuchen wollen, so erläuterte Herr Kugel, ist die zuständige Schwerpunktschule zu besuchen.

 

Herr Ruser erbat den kartographischen Zuschnitt der Schulbezirke (über Protokoll: siehe Anlage).

 

Frau Gersemann zitierte aus den Hinweisen an kommunale Schulträger zur Einführung der Inklusion mit Bezug auf eine zumutbare Erreichbarkeit der Schule. Herr Kugel führte aus, dass im Rahmen der Regionalkonferenz Ost mit den Kommunen Sehnde, Lehrte und Uetze über eine interkommunale Zusammenarbeit gesprochen wurde. Es bestünden momentan keine Anknüpfungspunkte. Die Erreichbarkeit wird im Bereich der Grundschulen durch die Benennung der Schwerpunktschulen als gegeben angesehen, im Bereich der Sekundarstufen I und II ebenfalls.

 

Sodann fasste der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss: