Nachtrag: 03.12.2012

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Einstimmig fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

Der Bürgermeister wird mit der Prüfung beauftragt, unter welchen Voraussetzungen Drittkräfte in den Krippen eingestellt werden können. Dabei ist auch die Möglichkeit von ehrenamtlicher Arbeit zu prüfen.


Herr Rheinhardt erläuterte den Antrag der SPD-Fraktion vom 29.11.2012. Er erklärte, dass jede Betreuungsstunde mit einer weiteren Kraft förderlich für die Kinder sei, aber eine dritte Kraft in den Krippen für die gesamte Betreuungszeit finanziell nicht darstellbar sei. Die beantragte Lösung ziele zumindest auf die Abdeckung in den Stoßzeiten ab. Darüber hinaus ist der Einsatz von ehrenamtlich Tätigen vorstellbar. Durch einen Stundensatz von 10,00 € solle ein angemessenes Entgelt für eine verantwortungsvolle Arbeit sichergestellt werden. Die Weitergabe zusätzlicher Kosten an die Empfänger der qualitativ gesteigerten Leistung über die Gebührensatzung sei denkbar.

 

Herr Fleischmann äußerte, dass die Gefahr bestehe, dass die Qualität der frühkindlichen Betreuung und Bildung gefährdet sein könne. Er sprach sich alternativ zum Antrag für eine halbe qualifizierte Stelle aus.

 

Herr Pilgrim wies darauf hin, dass durch eine zusätzliche halbe Stelle zusätzliche Beiträge für die Eltern i.H.v. 145,00 bzw. 165,00 €/Monat entstünden.

 

Frau Meißner informierte, dass in einer Arbeitsgruppe der Kindertagesstätten- und Krippenleitungen freier Träger ein Konzeptpapier “Grundlegende Gedanken zur dritten Kraft in der Krippe“ auch mit Leiterinnen städtischer Einrichtungen erstellt worden sei.