Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf stimmt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG i. V. m. § 119 Abs. 5 NKomVG der Inanspruchnahme einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei dem Produktkonto 36502.787110 (Anbau Krippe Kita West) in Höhe von 750.000,00 € zu. Die Deckung erfolgt durch eine Nichtinanspruchnahme der unter dem PK 11112.782100 (Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden) veranschlagten VE in gleicher Höhe.


Herr Hammermeister erklärte, dass im Haushaltsplan-Entwurf 2013 Mittel für die Maßnahme eingestellt seien. Um zügig die Aufträge erteilen zu können, sei die Notwendigkeit dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gegeben.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen fasste einstimmig folgenden empfehlenden