Frau Riessler informiert:

 

a)            dass die beiden vor dem Rathaus I stehenden Säuleneichen die Baumscheiben inzwischen derart intensiv durchwurzelt haben, dass eine Unterpflanzung nicht mehr möglich sei. Die Buchsbäume müssen daher entfernt und die Baumscheiben mit einer enzymgebundenen Decke (wie unter den Linden am Spittaplatz) abgedeckt werden. Die Enzymbeimischung stabilisiere die Decke und sichere eine Durchlässigkeit für Wasser und Luft.

 

 

Herr Herbst teilt mit:

 

b)            Die Grünflächen können ohne zusätzliches Personal nicht mehr so intensiv wie in der Vergangenheit gepflegt werden. Als Konsequenz müssen neue Grünanlagen möglichst pflegearm angelegt werden. Für das Baugebiet „Östlich Beerbuschweg“ bedeute dies, dass über die im Bebauungsplan festgeschriebenen Anpflanzungen hinaus keine weiteren Anpflanzungen vorgenommen werden können. Der Haushaltsansatz 2013 für die Herstellung von Grünanlagen reduziere sich von 10.000 € auf 7.000 €, die Verpflichtungsermächtigung von 158.000 € auf 137.000 €.

 

c)            Die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen der Straßenverkehrsabteilung werden dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

d)            Hinsichtlich der auf der Westseite des Bahnhofes Burgdorf geplanten Erweiterung der Bike-Ride-Anlage müsse noch mit der Deutschen Bahn geklärt werden, ob Leitungen oder andere Bahnanlagen ggf. die Überbaubarkeit behindern. Auf der Ostseite sollen im Erdgeschoss des Parkhauses die vorhandenen zwei Frauenparkplätze verschoben und frei zugängliche Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden. Sobald eine abschließende Klärung erfolgt sei, werden die Planungen im Ausschuss vorgestellt.

 

Von einer Reduzierung der in der Fahrradgarage vorhandenen Fahrradbügel werde Abstand genommen, da in diesem Fall Fördergelder an die Region Hannover zurückzuzahlen seien.

 

e)            Die Fräsarbeiten an den Schwellen in der unteren Marktstraße wurden durchgeführt. Der Verwaltung lägen zwei schriftliche Stellungnahmen vor, wonach seitens der Anlieger keine wesentliche Verbesserung wahrgenommen werden konnte. Sofern durch eine „Anrampung“ der Höhenunterschied ausgeglichen werden soll, seien Gesamtkosten in Höhe von 10.000 € - 12.000 € zu veranschlagen. Die Verwaltung empfehle die Einholung eines Gutachtens. Die Kosten des Gutachten belaufen sich aus Sicht der Verwaltung auf voraussichtlich 3.400 €.

 

Herr Baxmann gibt zu bedenken, dass weitere bauliche Veränderungen ggf. nicht zum gewünschten Erfolg führen. Nur ein Gutachten liefere gesicherte Erkenntnisse, um rechtssicher und zielführend reagieren zu können.

 

Nach Einschätzung von Herrn Obst kann die angesprochene Rechtssicherheit erst nach einem vollständigen Rückbau der Schwellen ermöglicht werden. Er halte den Einbau der Schwellen nach wie vor für unnötig. Er bitte darum, die durch die Anlieger geschilderten Beeinträchtigen ernst zu nehmen. Es dränge sich die Frage auf, was tatsächlich mit einem Gutachten bezweckt werden soll.

 

Frau Leykum gibt zu bedenken, dass ein vollständiger Rückbau das gesamte Niveau betreffen würde.

 

Nach weiterer kontroverser Diskussion spricht sich der Ausschuss für Umwelt und Verkehr einstimmig für die Einholung eines Gutachtens aus.