Unter Tagesordnungspunkt 5 „Wegweiser auf dem Rathausvorplatz in der Marktstraße“ ist der letzte Absatz auf Seite 7 der Niederschrift wie folgt zu vervollständigen:

 

Die Ausschussvorsitzende, Frau Leykum, stellt in Frage, ob der Wegweiser die Qualitätsmerkmale eines Denkmals erfülle. Sie könne dem Erhalt des Wegweisers nicht zustimmen.

 

Herr Ruser bittet Tagesordnungspunkt 5 um die Bestätigung der Verwaltung, dass die Wegweiser eingelagert und jederzeit an anderer Stelle eingesetzt werden können, zu ergänzen.

 

Herr Köneke weist daraufhin, dass er im vertraulichen Teil, Tagesordnungspunkt 1, „Mitteilungen des Bürgermeisters“, nicht richtig zitiert wurde. Hinsichtlich der Verlegung des Bolzplatzes halte er gerade nicht die Kombination aus Sickerbecken und Bolzplatz an dem seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Standort für die bessere Alternative. Dieser Variante könne er nur zustimmen, sofern der Standort 50 m in den Norden verlegt werde.

 

8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung