Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 1

Mit 30 Jastimmen und 1 Neinstimme fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

Gem. § 12 Abs. 2 S. 3 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) wird von der Rückforderung der den Laufbahnbeamtinnen und Laufbahnbeamten der Stadt Burgdorf für die Jahre 2009 und 2010 gezahlten Leistungsprämien abgesehen.

 


Herr Pilgrim erläuterte kurz die Hintergründe für die zur Entscheidung stehende mögliche Rückforderung der leistungsorientierten Entgelte für Laufbahnbeamtinnen und -beamte. Er stellte dabei heraus, dass bereits bei der in Zusammenarbeit mit dem Personalrat gefassten Dienstvereinbarung aus dem Jahre 2009 nicht auszuschließen war, dass die Entscheidung zu Beanstandungen führen könnte. Der Landesrechnungshof forderte die sofortige Einstellung der Zahlungen. Laut einer Überprüfung der Kommunalaufsicht sei zudem eine Rückforderung der geleisteten Zahlungen möglich. Der Verzicht auf Rückzahlung der leistungsorientierten Entgelte könne jedoch nur vom Rat ausgesprochen werden. Die Mehrheitsgruppe verzichte auf eine Rückforderung.

Herr Pilgrim richtete abschließend noch eine Frage an die Verwaltung, die auf seine Bitte hin in einer der nächsten Verwaltungsausschusssitzungen beantwortet werden sollte, ob nach der NLPZVO Zahlungen an Beamte geleistet werden und wenn dies der Fall sei, um welche Summen es sich handele und nach welchen Kriterien vorgegangen werde.

 

Herr Zschoch stellte fest, dass aufgrund des Vertrauensschutzes, der überschaubaren Beträge und der erfolgten Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt die CDU-Fraktion von der Rückforderung absehen und dem Beschlussvorschlag dementsprechend zustimmen werde.

 

Herr Schulz erklärte für die WGS-Fraktion Zustimmung.

 

Herr Hunze stellte fest, dass er bereits 2009 gegen die Vorlage gestimmt habe. Er habe die nun eingetretenen Probleme vorausgesehen und werde deshalb der Vorlage nicht zustimmen.