Sitzung: 18.10.2012 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1
Vorlage: 2012 0173
Herr Obst
nahm an der anschließenden Abstimmung nicht teil.
Mit 26 Jastimmen und 1 Enthaltung fasste der Rat
folgenden
Beschluss:
Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 5 NSpG wird dem Verwaltungsrat der
Stadtsparkasse Burgdorf aufgrund des Prüfungsergebnisses zu dem Jahresbericht
2011 durch den Nds. Sparkassen- und Giroverband und aufgrund der Empfehlung der
Sparkassenaufsichtsbehörde Entlastung erteilt.
Herr Baxmann, Herr Pilgrim und Herr Plaß verließen aufgrund ihres Mitwirkungsverbotes den Saal.
Herr Hinz stellte fest, dass die Buchführung und der Abschluss der Stadtsparkasse ordnungsgemäß erfolgt seien. Der Lagebericht des Vorstandes entspreche den Umständen. Zudem habe die Stadtsparkasse einen Gewinn erwirtschaftet. Die Entlastung für den Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Burgdorf könne somit erteilt werden.
Herr Fleischmann bemerkte, dass der Gewinn deutlich eingebrochen sei. Er halte den Abführungsbetrag der Stadtsparkasse an die Stadt Burgdorf für zu gering. Er werde keine Entlastung erteilen.
Herr Zschoch bedankte sich bei dem Vorstand und den Mitarbeitern für die gute Arbeit im vergangenen Geschäftsjahr. Die CDU- Fraktion werde der Entlastungserteilung zustimmen.
Herr Schrader bedankte sich ebenfalls für die gute Arbeit der Stadtsparkasse und unterstützte die Aussagen der Herren Hinz und Zschoch. Er werde der Vorlage zustimmen.
Herr Schulz schloss sich der Entlastungserteilung an.