Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Mit 29 Jastimmen, 1 Neinstimme und 1 Enthaltung fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

Die als Anlage der Vorlage Nr. 2012 0164/1 sowie der Originalniederschrift als Anlage A beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Burgdorf vom 03.11.2011 wird beschlossen.

 


Herr Pilgrim nahm Stellung zu den Tagesordnungspunkten 10, 10.1, 11 und 11.1.

Die Erhöhung der Wertgrenze bei Veräußerung von Grundstücken auf 500.000 € halte er für sinnvoll, da man durch häufigeres Tagen des Verwaltungsausschusses flexibler sei und Kaufinteressenten schneller gebunden werden können.

Auch die Änderungen in der Delegation von Zuständigkeiten bzw. Geschäften der laufenden Verwaltung seien förderlich für die schnellere und effizientere Bedienung der Bürger, sodass die Mehrheitsgruppe beiden Beschlussvorlagen zustimmen werde.

 

Herr Fleischmann kritisierte, dass mit diesen Änderungen die Entmachtung des Rates weiter voranschreite. Auch der Rat könne schnell reagieren, so könne der Rat z.B. Vorratsbeschlüsse fassen. Er spreche sich somit gegen die Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11 aus.

 

Herr Zschoch erklärte, dass sich der Rat auf die wesentlichen, strategischen Entscheidungen, die für die Zukunft der Stadt von großer Bedeutung seien, konzentrieren müsse. Die Vorlage sei demnach ein guter Kompromiss. Zudem könne man jederzeit Änderungen vornehmen. Die CDU- Fraktion werde mehrheitlich zustimmen.

 

Herr Schulz merkte an, dass es sich bei dieser Satzung um einen Vorratsbeschluss handele. Somit könne die WGS diesem Beschluss zustimmen.