Sitzung: 24.09.2012 Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltung: 1
Vorlage: 2012 0181
‚Der Rat beschließt die Hebesatzsatzung vom 18.10.2012 in der sich aus
der Anlage 1 der Vorlage Nr. 2012 0181 ergebenden (und der
Originalniederschrift als Anlage
beigefügten) Fassung zu erlassen.‘
Herr Hammermeister wies darauf hin, dass mit dem Haushaltssicherungskonzept 2011 u.a. beschlossen wurde, die Hebesätze ab 2013 um 5 Prozentpunkte zu erhöhen. Unabhängig davon könne der Rat aber auch eine darüber hinaus gehende Erhöhung beschließen.
Herr Plass erklärte für die CDU-Fraktion, dass diese die Erhöhung nicht mittragen werde. Durch die Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer könne es noch schwieriger werden, entsprechende Gewerbebetriebe nach Burgdorf zu bekommen.
Frau Heldt sprach sich dafür aus, nur die Grundsteuer zu erhöhen und den Gewerbesteuerhebesatz bei 420 % zu belassen.
Herr Baxmann betonte, dass die Höhe der Gewerbesteuer für die Ansiedlung fast keine Rolle spiele.
Zum Ausgleich des Haushalts müssen aber nicht nur die Ausgaben kritisch geprüft sondern es müssen natürlich auch Einnahmen erhöht werden.
Herr Philipps wies noch einmal darauf hin, dass die Stadt durch den Beschluss zum Haushaltssicherungskonzept gegenüber der Kommunalaufsicht im Wort stehe und in einem Haushaltssicherungsbericht zur Frage der Umsetzung der im Haushaltsicherungskonzept ausgewiesenen Maßnahmen Stellung nehmen müsse.
Anschließend
empfahl der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen mit 5 Ja-, 3 Neinstimmen
und 1 Enthaltung folgenden Beschlussvorschlag:
