Beschluss:

 

Die Erneuerung des Geh-/Radweges in der Ortschaft Ramlingen/Ehlershausen (Nordseite der K117) soll in Pflasterbauweise erfolgen.

 

 

Ergänzung über Protokoll:

 

Leider konnte die Region kein Beispiel für bituminös hergestellte Gehwege nennen.

Am 20.09.2012 teilte Herr Roloff, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Verkehr der Region Hannover, mit, dass die Region bereit ist, die Mehrkosten für die Pflasterung des kompletten Gehweges in Höhe von 100.000 € bis 150.000 € zu übernehmen. Zur Bedingung machte er, dass der Gehweg auf der Südseite von der Stadt Burgdorf in die Baulast der Stadt übernommen wird. Bei der vorgenannten Maßnahme handelt es sich um einen voraussichtlich GVFG-finanzierten Umbau, sodass Mehrkosten bei der Stadt in Höhe von ca. 40.000 € bis 60.000 € verbleiben würden. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob auf diesen Vorschlag eingegangen werden soll. Zu berücksichtigen bleibt, dass auch der Gehweg auf der Südseite früher oder später komplett zu erneuern ist. Hier hätte dann die Stadt Burgdorf die Kosten zu tragen. Dies gilt auch für laufende Unterhaltungsmaßnahmen.

Aus Sicht der Fachabteilung sollte dem Vorschlag nicht zugestimmt werden, da letztlich über Jahrzehnte hinweg mehr Kosten entstehen werden, als durch die Übernahme der Mehrkosten für die Pflasterung durch die Region eingespart werden können.


Herr Herbst erläuterte, dass die Region Hannover als Eigentümerin die grundhafte Erneuerung des Geh/Radweges an der Nordseite der K 117 (Ramlinger Straße) in Ehlershausen in bituminöser Bauweise plane. Von den hierfür veranschlagten Kosten in Höhe von ca. 150.000 € seien 60 % nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) förderfähig, die restlichen Kosten trage die Region als Straßenbaulastträger.

Sollte die Stadt eine Pflasterung des Weges wünschen, müsste incl. der zusätzlich erforderlichen Kanalbauarbeiten mit Mehrkosten in Höhe von 120.000 € gerechnet werden, die ebenfalls mit 60 % förderfähig seien. Die verbliebenen Kosten müsste die Stadt tragen und könnte dafür entgegen der Auffassung der Region keine Anliegerbeiträge erheben, da nach der Straßenausbaubeitragssatzung dies nur für die Erneuerung städtischer Straßen und Wege vorgesehen ist.

Frau Meinig erklärte, eine Asphaltierung sei nicht geeignet, das Ortsbild zu verschönern. Außerdem würde im Lauf der Jahre durch immer wieder notwendige Aufbrüche für den Leitungsbau „Flickwerk“ entstehen. Ggf. könne sich der Ortsrat jedoch andernorts ein Beispiel für bituminösen Ausbau von Gehwegen anschauen.

 

Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden