Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

Herr Niemann führte aus, dass die neuen Kinderschutzregelungen im Sozialgesetzbuch VIII seit 01.01.2012 in Kraft getreten seien und die Hauptangelegenheit des Gesetzgebers die Hilfe für werdende Mütter darstelle. Es solle eine Vernetzung und Verständigung von Hilfestellungen möglich werden, so dass offene Probleme frühzeitig erkannt würden. Das Land arbeite an einer Förderrichtlinie, die allerdings noch nicht fertiggestellt sei, so dass zunächst abgewartet werden müsse.

 

Frau Gersemann erkundigte sich, ob die Fördermittel in Bezug auf Projekte geltend gemacht werden könnten oder als Gesamtbudget zur Verfügung stünden.

 

Herr Niemann antwortete darauf, dass Fördermittel grundsätzlich projektorientiert zur Verfügung gestellt werden würden. Er ergänzte, dass die Förderrichtlinie vorliegen müsse, um die Möglichkeiten der Förderung prüfen zu können.

 

Frau Pape berichtete, dass das Bündnis für Familien das Konzept zur Baby-Begrüßung begrüßt und sich auf die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und den Kita-Leiterinnen freue. Es handele sich um eine frühkindliche Präventionsmaßnahme und sei eine geeignete Maßnahme, um Zugang zu den Familien zu bekommen. Die Bündnismitglieder seien sich einig, dass die Baby-Begrüßung bereits im Januar 2013 starten könne. Sie schlug vor, das Konzept in der nächsten Sitzung vorzustellen.

 

Herr Niemann teilte mit, dass die Refinanzierbarkeit im Rahmen der Förderrichtlinie geprüft werden müsse und befürwortete die Vorstellung des Konzepts in der nächsten Sitzung.

 

Die Ausschussvorsitzende machte den Vorschlag, dass unabhängig von der Vorstellung des Konzeptes das Bündnis für Familien sich dem Ausschuss in der übernächsten Sitzung präsentiere solle.