Davon ausgehend, dass ausschließlich die Gebührensatzung betroffen ist, fasste der Ausschuss einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

 

„Der Jugendhilfeausschuss beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf. Die Satzung tritt zum 01. August 2013 in Kraft.

 

Eine Ausfertigung der Satzung wird zum Bestandteil der Niederschrift erklärt.“

 


Herr Kugel führte aus, dass jetzt der Einstieg sei, um die als problematisch angesehenen Punkte nach und nach abzuarbeiten. In einem ersten Schritt sollen weniger Staffelstufen (6 statt 11) und ein harmonisierter Stufenabstand erfolgen. Eine Veränderung in der Gesamtbelastung der Eltern sei nicht gegeben, weil die Gebühren zum 01.08.2013 vom Rat bereits beschlossen seien. Als Ausblick informierte Herr Kugel darüber, dass in einem zweiten und weiteren Schritt erreicht werden solle, dass jede Stunde der Inanspruchnahme (Krippe, Kita und Hort) gleich kosten würde sowie eine Verbesserung der Kostendeckungssituation.

 

Frau Gersemann erkundigte sich, ob Personen, die auf staatliche Hilfe angewiesen seien, beim Entgelt für das Mittagessen schlechter gestellt seien.

 

Herr Kugel verneinte dies, da der Eigenanteil dieser Personen bei 1,00 € je Essen verbliebe.