Beschluss: vertagt

Die Leiterin der Kita Südstern, Frau Böhlke, stellte das Konzept vor und wies darauf hin, dass lediglich Kinder betroffen seien, die in der Regelgruppe nicht tragbar seien, allerdings mit dem Ziel der Rückführung in die Regelgruppe.

 

Frau Hoffmann-Pilgrim wies darauf hin, dass sie eine Einrichtung der Fördergruppe lediglich in der Kita Südstern für problematisch halte.

 

Herr Kugel erläuterte, dass bereits mehr als 10 Kinder für diese Gruppe alleine in der Kita Südstern betroffen seien. Grundsätzlich sei aber auch die Möglichkeit für Kinder aus anderen Kitas gegeben.

 

Frau Hoffmann-Pilgrim wies darauf hin, dass es sich um ein Modellversuch handeln könne und daher eventuell andere Förderungsmöglichkeiten bestünden.

 

Frau Goldbach erklärte, dass sie die Bedarfsfeststellung für sinnvoll halte, eine ‚Selektion‘ allerdings nicht der richtige Weg sei, sondern eventuell zusätzliches Personal in den Gruppen mit 25 Kindern zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Böhlke wies darauf hin, dass es sich um Kinder handele, die in der Regelgruppe und somit im Kindergarten nicht tragbar seien, da sie so starke Auffälligkeiten hätten, dass eine 1 : 1-Betreuung erforderlich sei.

 

Frau Meinig gab an, dass der Kontakt der Kinder zur Regelgruppe gegeben sein sollte.

 

Frau Ruhkopf von der Lebenshilfe betonte, dass eine kleine Gruppenstruktur sehr effektiv sei.

 

Herr Rheinhardt führte aus, dass er den Begriff ‚Selektion‘ in diesem Fall für nicht passend halte und die Inklusion analysiert werden müsse. Weiter gab er zu bedenken, dass der Arbeitgeber auch eine gewisse Verpflichtung seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber habe.

 

Frau Gersemann erkundigte sich, ob in dem aus vier Personen bestehenden Gremium, das über die Aufnahme des Kindes in die Fördergruppe entscheide (aufgeführt unter Punkt 3 der Vorlage 2012 0176/1), eine Hierarchie vorgesehen sei, oder ob jede Stimme gleich viel zählen sollte.

 

Frau Böhlke erklärte, dass es zunächst eine Aufzählung der Personen sei, die über die Aufnahme des Kindes mit entscheiden sollen. Sie sagte zu, in der nächsten Sitzung weitere Informationen hierzu geben zu können.

 

Frau Hoffmann-Pilgrim merkte an, dass sich der Status der Kita Südstern aufgrund der Einrichtung der Fördergruppe negativ entwickeln könne.

 

Frau Böhlke führte hierzu aus, dass es nicht gewollt sei, nach außen zu vermitteln, dass es keine Problemkinder gäbe.

 

Frau Gersemann fragte nach, ob Kinder, die aus einer anderen Kita kommen, für die Aufnahme in die Fördergruppe in die Kita Südstern wechseln müssten.

 

Dies wurde von Frau Böhlke bejaht.

 

Frau Heller erkundigte sich, ob bei diesen auffälligen Kindern nicht eine ärztliche Betreuung gefordert sei.

 

Herr Niemann führte hierzu aus, dass eine seelische Behinderung erst bei Kindern ab dem 5. - 6. Lebensjahr zu diagnostizieren sei und es sich hierbei um Kinder handele, die sich nicht leiten lassen.

 

Frau Böhlke ergänzte, dass die Praxis zeige, dass auch Schwerhörigkeit oder Sehfehler bei den Kindern manchmal nicht erkannt werden und gab ein Beispiel für das Verhalten eines Kindes ohne Frustrationsgrenze.

 

Frau Tietje fügte hinzu, dass trotz Arztbesuchen derartige Einschränkungen oft nicht erkannt werden.

 

Die Ausschussvorsitzende Frau Gersemann bat darum, die Entscheidung zu vertagen, da das Konzept den Ausschussmitgliedern erst am Wochenende zur Verfügung gestellt worden sei. Hiergegen erhob sich kein Widerspruch.