Sitzung: 20.09.2012 Ausschuss für Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2012 0175
Beschlussvorschlag:
Der Weg zwischen den Grundstücken Grenzstraße 24 bis 38 A / Jahnstraße
7 bis 12 wird gemäß § 6 NStrG als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr beschränkt
auf die Benutzungsart „Gehweg“ gewidmet.
-einstimmiger Beschluss-