Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Weg zwischen den Grundstücken Grenzstraße 24 bis 38 A / Jahnstraße 7 bis 12 wird gemäß § 6 NStrG als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr beschränkt auf die Benutzungsart „Gehweg“ gewidmet.

 

-einstimmiger Beschluss-