Grundstück „Hannoversche Neustadt 53“

 

 

Frau Weilert-Penk richtete die Frage an die Verwaltung, ob es bezüglich des jetzt neu entstandenen Parkplatzes an der Hannoverschen Neustadt 53 nicht die Möglichkeit etwaiger Interventionen von Seiten der Stadt Burgdorf gegeben hätte, um dessen Errichtung zu verhindern. Ferner erkundigte sich Frau Weilert-Penk, inwieweit der Verwaltung eine zukünftige und anderweitige Nachnutzung schon bekannt sei.

 

Herr Lehmann bestätigte den Ausschussmitgliedern, dass der Abriss des Gebäudes vor dem Inkrafttreten der Erhaltungssatzung erfolgt sei. Die Umnutzung als Parkfläche sei nach dem gültigen Bebauungsplan zulässig und biete daher der Verwaltung wenig Eingriffsmöglichkeiten. Mit dem Eigentümer seien mehrere Gespräche geführt worden, um ihn dazu zu bewegen, die Flächen wieder mit Gebäuden zu bebauen oder zumindest die Wegeverbindung bei der derzeitigen Parkplatzlösung herzustellen. Die derzeitige Nutzung des Parkplatzes solle nach Aussage des Grundstückseigentümers nur temporär erfolgen.

 

Frau Weilert-Penk sah eine Gefahr, dass sich die Verwaltung auch im Hinblick auf die Innenstadtentwicklung (ISEK) eine dauerhafte Verwirklichung der Interessen der Stadt Burgdorf verbaue und hätte eine Genehmigung des Parkplatzes unter Vorbehalt begrüßt.

 

Herr Lehmann erklärte daraufhin, dass zur Verwirklichung des Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) mit der durch den Abriss entstandenen Option der Schaffung eines Verbindungsweges zwischen Hannoversche Neustadt und Wilhelmstraße auch der Erwerb des Grundstückes zum marktüblichen Grundstückswert verbunden sei. Das ISEK sei ein informelles Instrument, das die Verwaltung nicht ermächtige, die Zielvorstellungen gegenüber den Eigentümern durchzusetzen.

 

Herr Baxmann wies abschließend darauf hin, dass es vor dem Hintergrund der erzielbaren Rendite mit Sicherheit nicht im Interesse der Eigentümer liege,  das Grundstück dauerhaft als Parkplatz zu nutzen.

 

 

Grundstück „Schmiedestraße 8“

 

 

Frau Weilert-Penk erkundigte sich nach der Höhe des Neubaus in der „Schmiedestr.8“, der nach ihrer Einschätzung die anderen Gebäude überragen würde.

 

Herr Lehmann konnte diese Beurteilung entkräften und bestätigte, dass das Gebäude zwischen den Höhen der benachbarten Gebäude vermitteln werde.

 

 

Fahrradabstellvorrichtungen „Marktstraße“

 

 

Frau Weilert-Penk erkundigte sich, ob die Errichtung von Fahrradabstellanlagen/-bügeln auf der Markstraße geplant sei. Sie erklärte, dass sie die Errichtung gleichzeitig als Schutz gegen unrechtmäßiges Parken sehe.

 

Herr Lehmann konnte hierzu bestätigen, dass gebündelte Abstellvorrichtungen vor dem Rathaus I sowie im Füßgängerzonenbereich der Schlossstraße in der Höhe des Geschäftes ‚Dittmann‘ geplant seien. Diese würden variabel installiert, sodass bei Veranstaltungen auch ein problemloser Abbau erfolgen könne. Die Montage erfolge nach dem Oktobermarkt.

 

 

Herr Meyer führte aus, dass es aufgrund des demografischen Wandels in der Gesellschaft wünschenswert sei, wenn auch die Stadt Burgdorf Grundstücksflächen ausweise, welche die Möglichkeiten eines seniorengerechten Wohnens bieten würden.

 

Herr Lehmann bestätigte, dass eine Tendenz zu kleineren und altersgerechten Grundstücken zu erkennen sei und es diesbezüglich auch schon Gespräche mit potentiellen Investoren gegeben habe.

 

Herr Baxmann ergänzte, dass die Stadt Burgdorf stets bereit gewesen sei, auf exponierten Flächen entsprechende Projekte verwirklichen zu lassen. Es habe letztlich jedoch an der notwendigen Nachfrage gemangelt.