Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt den Entwürfen der Bebauungspläne    
- Nr. 8-3/2 „Gewerbegebiet Hülptingsen 1“
- Nr. 8-4/4 „Gewerbegebiet Hülptingsen 2“
- Nr. 8-5/2 „Gewerbegebiet Hülptingsen 3“
- Nr. 8-6/1 „Gewerbegebiet Hülptingsen 4“
zu.


Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Entwürfen die Verfahrensschritte öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.           


Frau Herbst erläuterte den Anwesenden die Beschlussvorlage und merkte an, dass für die Vorentwürfe der Änderungsbebauungspläne im September letzten Jahres die frühzeitige Beteiligung durchgeführt wurde.

 

Im Rahmen der Behördenbeteiligung seien Stellungnahmen mit Anregungen bzw. Hinweisen von der a) Unteren Naturschutzbehörde bei der Region Hannover, b) der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie c) der Polizeiinspektion Burgdorf abgegeben worden. Bei der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung seien keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.

 

In den Stellungnahmen der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie der Polizeiinspektion Burgdorf sei darauf hingewiesen worden, dass Werbeanlagen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen dürften.

 

In den Pflanzstreifen der Gewerbegebiete sollen Werbeanlagen ausnahmsweise für zulässig erklärt werden. Die Region Hannover forderte die Stadt im Zuge des Verfahrens auf, zu prüfen, ob diese Pflanzstreifen eine Ausgleichsfunktion besitzen. Dieses sei im Gewerbegebiet Hülptingsen III der Fall, sodass ein erneuter Ausgleich aufgrund des Eingriffs durch die Werbeanlagen notwendig sei.

 

Von der Wirtschaftsförderungsabteilung sei angeregt worden, zu überprüfen, ob ein Standort für ein Sammelhinweisschild über die Bebauungsplanänderungen realisiert werden könnte. Eine dementsprechende Standortanfrage hierzu bei der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sei jedoch aus Gründen der Verkehrssicherheit abgelehnt worden.

 

In Bezug zu einer Überplanung der Pflanzstreifen mit Ausgleichsfunktion sei die Festsetzung Nr. 3.1 ergänzt worden. Mit dieser werde ein  2.233 m² großer Flächenanteil aus der Fläche Nr. 3992/001 des Kompensationsflächenpool den Pflanzstreifen zugeordnet.


 

 

Herr Köneke bat um Darstellung der Aufwendungen, die für die Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen geleistet werden.

 

Herr Schrader sah es als erforderlich an, dass die entsprechenden Firmen des Gewerbegebietes auch über Hinweisschilder zu finden seien müssten.

 

Herr Köneke bestätigte die Ausführungen und fordert die Verwaltung auf, die machbaren Lösungen auszuloten, sodass ggf. auch Schilder platziert werden könnten, die von der B 188 aus einsehbar seien.

 

Herr Lehmann sagte den Anwesenden zu, dass die Anregungen des Gremiums von der

Verwaltung aufgenommen und entsprechend behandelt würden.

 

 

Die Mitglieder des Bauausschusses fassten einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss: