Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Herr Lahmann gab eine kurze Erläuterung zur Vorlage. Er verwies darauf, dass der Strommarkt z.Zt. starken Schwankungen unterworfen sei. Ökostrom sei z.Zt. zwischen 0,3 und 0,5 ct/kWh teurer als Normalstrom, was momentan bei gleichbleibendem Stromverbrauch wie 2011 zu einer jährlichen Netto-Mehrbelastung von 7.500 bis 8.000 € beim reinen Arbeitspreis führen würde. Eine realistische Einschätzung möglicher Mehrkosten ist aber nicht möglich.

 

Herr Plass wies darauf hin, dass die CDU aus wirtschaftlichen Gründen nur der Ausschreibung von Normalstrom zustimmen würde, es sei denn, der Ökostrom wäre zum Zeitpunkt der Ausschreibung günstiger oder auf gleichem Niveau wie Normalstrom.

 

Herr Ruser sprach sich für die SPD für die Ausschreibung von Ökostrom aus.

 

Dem stimmte auch Herr Braun zu. Er verwies darauf, dass die Energiewende zwar schleppend in Gang komme, aber der Markt dem bereits Rechnung trage. Die Preise von Normalstrom und Ökostrom würden sich immer mehr annähern.

 

Herr Apel und auch Herr Schulz sprachen sich dafür aus, wenn schon Geld in die Hand genommen werde, dann müsse dieses vorrangig für energetische Sanierungen eingesetzt werden.

 

Herr Schulz sprach sich für die WGS für die Ausschreibung von Normalstrom aus, wäre aber bereit, bei einer Mehrheit für die Ausschreibung von Ökostrom bei der Festlegung der Kappungsgrenze von 5 statt 10 % diesen Beschluss dann mit zu tragen.

 

Dem setzte Herr Lahmann entgegen, dass die Kappungsgrenze von 10% durch Vorgaben der KWL festgesetzt sei. Hier könne keine Änderung vorgenommen werden. Ansonsten müsse Burgdorf eine Einzelausschreibung vornehmen, die dann teurer werde. Auch ist davon auszugehen, dass dann der Bezug des Stroms zu höheren Preisen erfolgen werde.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion ließ Herr Hinz über den Punkt b) des Beschlussvorschlages wie folgt abstimmen:

 

‚Der Strombedarf für die städtischen Gebäude für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2015 wird wie folgt ausgeschrieben:

 

Teilnahme an der KWL-Bündelausschreibung:

 

b) Ökostrom „mit Kappungsgrenze“

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot der ausgewählten Variante anzunehmen‘

 

Dieser Beschlussvorschlag wurde mit 4 Jastimmen und 4 Neinstimmen abgelehnt.

 

Anschließend ließ Herr Hinz über den Punkt a) des Beschlussvorschlages wie folgt abstimmen:

 

‚Der Strombedarf für die städtischen Gebäude für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2015 wird wie folgt ausgeschrieben:

 

Teilnahme an der KWL-Bündelausschreibung:

 

a)     Normalstrom

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot der ausgewählten Variante anzunehmen‘

 

Dieser Beschlussvorschlag wurde mit 4 Jastimmen und 4 Neinstimmen abgelehnt.