Ein Zugführer der Ortsfeuerwehr Burgdorf fragte, ob die Kosten für die Erste-Hilfe-Nachschulungen im Bereich der Feuerwehr von der Stadt Burgdorf übernommen werden.

 

Frau Elfe antwortete, für die Truppmann I – Ausbildung ist Zugangsvoraussetzung, dass die Kameraden/-innen einen Erste-Hilfe-Kurs als Ersthelfer abgelegt haben. Die Kameraden/-innen besuchen die Kurse der DRK. Feuerwehrmitglieder zahlen hier nur einen vergünstigten Kostenbeitrag. Dieser wird den Mitgliedern dann erstattet. Die Nachschulungen werden von den einzelnen Ortsfeuerwehren im Rahmen ihres Ausbildungsdienstes selbst organisiert. Kosten sind bisher nicht entstanden. Sollten Gebühren an das DRK zu entrichten sein, werden diese auch aus dem Feuerwehrbudget erstattet.

 

Der o. g. Zugführer stellte die Frage, wie die Ausbildung im Bereich Absturzsicherung geregelt sei. Er habe gehört, dass es einen Lehrgang „Multiplikatoren in der Absturzsicherung“ an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) gebe.

Der stellvertretende Stadtbrandmeister, Herr Schlumbohm, erklärte hierzu, dass die Berufsfeuerwehr Hannover, nicht nur Drehleiterlehrgänge, sondern auch den Lehrgang „Absturzsicherung“ anbiete. 10 Lehrgangsplätze wurden für die Freiwillige Feuerwehr Burgdorf angefordert. Von einem Lehrgang an der NABK sei ihm und dem Stadtbrandmeister nichts bekannt.

Anmerkung: Am 26.03.-30.03.2012 hat an der NABK ein Pilotlehrgang „Multiplikatoren in der Absturzsicherung“ stattgefunden. Die Plätze wurden gesondert zugeteilt.