Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Das Schild „Alt Engenser Weg“ wird von der Dorfgemeinschaft angefertigt und nach Absprache mit der Tiefbauabteilung durch den Bauhof aufgestellt.


Herr Herbst teilte mit, dass gegen eine Benennung der Wege SC 42, SC 54 und SC 53 in „Alt Engenser Weg“ und eine entsprechende Aufnahme in das Straßenbestandsverzeichnis keine Bedenken bestünden.

 

Die Bezeichnung SC 42 führe der Wirtschaftsweg im Bereich der „Kreuzung Rapsfeld/Flachsfeld“ bis zur „Zollstraße“ (ehemalige B3). Im weiteren Verlauf folge nach der Brücke über die „neue“ B3 der Wirtschaftsweg SC 54. Der in 2011 fertiggestellte Radweg führe bis zur Gemarkungsgrenze die Bezeichnung SC 53. Der Lageplan als auch das Luftbild hierzu sind als Anlagen 2 und 3 diesem Protokoll beigefügt.

 

Eine entsprechende Beschilderung werde jedoch nur in geschlossenen Ortschaften bzw. außerhalb an Straßen und Wegen mit Wohngrundstücken vorgenommen (z. B. Klein Schillerslage, Am Lahkamp, Wolfskuhlen). An Wegen ohne Wohnbebauung bestehe hierfür keine Notwendigkeit.

 

Es bleibe den Schillerslager Einwohnern jedoch unbenommen, ein entsprechendes Schild, ggf. auch künstlerisch gestaltet, anzufertigen und nach Absprache mit der Tiefbauabteilung durch den Bauhof aufstellen zu lassen.

 

Der Ortsrat fasste einstimmig folgenden