Der Rat nimmt Kenntnis von den
Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,
- der in der Zeit vom 31.05.2011 bis 16.06.2011 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
- der
mit Schreiben vom 24.05.2011 bis zum 27.06.2011 durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB,
- der in der Zeit vom 07.02.2012 bis 07.03.2012 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB sowie
- der mit Schreiben vom 02.02.2012 bis zum 07.03.2012 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
und
beschließt die in der Begründung, Teil 4, Kapitel 13, beschriebenen
Abwägungsvorgänge.
Der
Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung die 55. Flächennutzungsplanänderung
in der Fassung des Planteils vom 10.10.2011.
Der Rat beschließt, der
Flächennutzungsplanänderung beizufügen
- die Begründung in der Fassung vom 22.03.2012 sowie
- die
zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 (5) BauGB, die im Kapitel 15 der
Begründung wiedergegeben ist.
Frau Behncke erläuterte dem Gremium zusammenfassend die relevanten Punkte der 55. Änderung des FNP, welcher im Zeitraum 07.02. bis 07.03. als Entwurf öffentlich ausgelegen hatte. Für die Darstellung von Wohnbauflächen seien im FNP zwei Flächen vorgesehen (A Nördlich Am Friedhof / B Westlich Barwersweg).
Hinsichtlich der heranrückenden Wohnbebauung hatte es Bedenken eines Bürgers sowie der Landwirtschaftskammer (LWK) gegeben. Letztere habe darauf hingewiesen, dass eine empfehlende Abstandsfläche von 60m zwischen landwirtschaftlichen Flächen, bzw. Betriebsgebäuden und Wohngebieten einzuhalten sei. Etwaige Abstanderfordernisse seien aufgrund der Immissionen des landwirtschaftlichen Betriebes sowie zur Kreisstraße 121 jedoch in einem nachfolgenden Verfahren (Bebauungsplan) über ein Gutachten zu klären. Dazu würden die aktuellen Betriebsabläufe und die mit den Erweiterungen verbundenen landwirtschaftlichen Nutzungen berücksichtigt werden.
Frau Behncke erläuterte abschließend, dass bei der möglichen Aufstellung eines Bebauungsplanes alle spezifischen Gegebenheiten, wie Abwasserpumpwerke, Naturschutz, landwirtschaftliche Belange etc. geprüft würden, sodass auch die Wirtschaftlichkeit der Erschließung überprüft werden könne.
Herr Baxmann betonte, dass es sich um
die Feststellung der FNP-Änderung handele und dass die Aufstellung eines
konkretisierenden Bebauungsplans möglicherweise erst in einigen Jahren
eintreten werde, sofern für die Stadt die Vermarktung von Bauland dann
überhaupt lukrativ sei. Derzeit favorisiert die Verwaltung alternative Gebiete,
welche vorrangig in der Kernstadt zur Vermarktung angedacht seien.
Herr Hunze plädierte dafür, beide Flächen in der Flächennutzungsplanänderung zu behalten. Die Fläche B sei jedoch, für den Fall, dass die Fläche A für ein konkretisierendes B-Plan-Verfahren ausscheiden würde, sehr genau zu überprüfen.
Die Mitglieder des Bauausschusses
fassten einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss: