Beschluss: einstimmig beschlossen

Einstimmig fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,

-      der in der Zeit vom 31.05.2011 bis 16.06.2011 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-      der mit Schreiben vom 24.05.2011 bis zum 27.06.2011 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-      der in der Zeit vom 07.02.2012 bis 07.03.2012 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie

-      der mit Schreiben vom 02.02.2012 bis zum 07.03.2012 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

und beschließt die in der Begründung, Teil 4, Kapitel 13, beschriebenen Abwägungsvorgänge.

 

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung die 55. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung des Planteils vom 10.10.2011.

 

Der Rat beschließt, der Flächennutzungsplanänderung beizufügen

-      die Begründung in der Fassung vom 22.03.2012 sowie

-      die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 (5) BauGB, die im Kapitel 15 der Begründung wiedergegeben ist.