Einstimmig fasste der Rat folgenden
Beschluss:
Der Rat nimmt Kenntnis von den
Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,
- der in der Zeit vom 31.05.2011 bis 16.06.2011 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
- der
mit Schreiben vom 24.05.2011 bis zum 27.06.2011 durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit vom 07.02.2012 bis 07.03.2012 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB sowie
- der mit Schreiben vom 02.02.2012 bis zum 07.03.2012 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
und
beschließt die in der Begründung, Teil 4, Kapitel 13, beschriebenen
Abwägungsvorgänge.
Der
Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung die 55.
Flächennutzungsplanänderung in der Fassung des Planteils vom 10.10.2011.
Der Rat beschließt, der
Flächennutzungsplanänderung beizufügen
- die Begründung in der Fassung vom 22.03.2012 sowie
- die
zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 (5) BauGB, die im Kapitel 15 der
Begründung wiedergegeben ist.