Beschluss:

 

Unter Berücksichtigung der dargestellten Änderungen wurde das Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 23.02.2012 einstimmig genehmigt.


Herr Schulz verwies darauf, dass auf S. 6 des Protokolls der Sitzung am 23.02.2012 zu TOP 9 eine Richtigstellung dergestalt erfolgen müsse, dass „im Ortsrat Schillerslage eine Ablehnung“ erfolgt sei.

 

Herr Suszka fragte nach den erklärten Werten und Überwachungswerten für die Kläranlage Burgdorf. Hier verwies er u.a. darauf, dass er in der Literatur Werte gefunden habe, die wesentlich niedriger seien. Herr Herbst erläuterte hierzu, dass Kläranlagengrenzwerte sich je nach Größe der Kläranlage bemessen. So hätten Kläranlagen über 100.000 Einwohner-Gleichwerte erheblich schärfere Grenzwerte als Kläranlagen wie die Kläranlage Burgdorf, die in die Größenklasse 10.000 - 100.000 Einwohner-Gleichwerte falle. Auch bestehe ein Unterschied zwischen erklärten Werten und Überwachungswerten. Die erklärten Werte könnten überschritten werden, ohne dass es zu Sanktionen der Wasserbehörde komme. In der Regel würden beide Werte von der Kläranlage Burgdorf eingehalten.

 

Herr Obst kritisierte, dass die Protokollierung zu TOP 6 (Radverkehrskonzept) nicht die umfangreiche inhaltliche Diskussion darstellt, die in der Ausschussberatung erfolgt sei. So habe Herr Obst z.B. ausführlich zu der Markierung der Radfahrstreifen „Vor dem Celler Tor“ und an den Ausfallstraßen Stellung bezogen.

 

Herr Köneke verwies darauf, dass der auf S. 7 oben geschilderte Hinweis auf die Unfallgefahr in Hülptingsen nicht von ihm stamme, sondern von Herrn Suska.

 

Herr Köneke fragte, um welche Inhaltsstoffe es sich bei kompostierbaren Abfällen handele. Herr Herbst erläuterte, dass es sich im Wesentlichen um Laub und Grünschnitt handele.