Herr Scholz wies auf baurechtliche Vorbehalte seitens der Straßenbauverwaltung hin und schätzte die Gesamtkosten auf ca. 4.000,00 €. Nach kurzer Diskussion hinsichtlich der Messbarkeit und Signalwirkung von Werbetafeln wurde der Tagesordnungspunkt vertagt, da vor einer Beschlussfassung mit der Straßenbauverwaltung die Frage der Genehmigungsfähigkeit geklärt und die tatsächlich zu erwartenden Kosten ermittelt werden sollen.