Beschluss: vertagt

Herr Scholz wies auf baurechtliche Vorbehalte seitens der Stra­ßenbauverwaltung hin und schätzte die Gesamtkosten auf ca. 4.000,00 €. Nach kurzer Diskussion hinsichtlich der Messbarkeit und Signalwirkung von Wer­betafeln wurde der Tagesordnungspunkt vertagt, da vor einer Beschlussfassung mit der Straßenbauverwaltung die Frage der Genehmigungsfähigkeit geklärt und die tatsächlich zu erwartenden Kosten ermittelt werden sollen.