Für die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept zur Wohnbaulandschaffung vorgesehene Fläche Weidendamm/Trakehnerweg wird im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans derzeit die mögliche Bebaubarkeit geprüft.

 

Herr Breitmoser, TÜV Nord, erläuterte die Ergebnisse eines Schallgutachtens, wonach wegen der Nähe zur Bahn im gesamten Bereich bauliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich seien. Die Präsentation des Gutachtens des TÜV Nord ist diesem Protokoll als Anlage 6 beigefügt.

 

Frau Behncke ergänzte im Hinblick auf die beabsichtigte Bebauung, dass der Bereich mit weiteren Restriktionen behaftet sei. So sei die Entwässerungssituation vor Ort nicht sonderlich günstig, von den Waldflächen sei ein Mindestabstand von 30 Metern, vom Gewerbegebiet von 20 Metern bei Errichtung eines 3 Meter hohen Schutzwalles einzuhalten. Im Norden erschweren ein Falkenhorst, Eidechsen und Frösche die Nutzung. Eine abschließende naturschutzfachliche Einschätzung könne erst nach einer Kartierung der Pflanzen und Tiere erfolgen.

Die Perspektive für den Weiterbetrieb des Reiterhofes werde von der Eigentümergemeinschaft auf ca. 20 Jahre geschätzt, der Trakehnerweg sei für die verkehrliche Erschließung der Grundstücke nicht ausreichend. Alle Flächen befinden sich derzeit in Privatbesitz, alle Eigentümer zeigten sich gegenüber der Schaffung von Wohnbaurechten aufgeschlossen.

Zum möglichen Bau einer Senioreneinrichtung lägen noch keine konkreten Realisierungsabsichten eines Investors vor.

 

 

Einstimmig beschloss der Ortsrat, den Tagesordnungspunkt 11 vorzuziehen.