Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Der Rat der Stadt Burgdorf stellt in Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung von 2011 (Vorlage 2011 0914) das vorhandene Angebot an Kindergärten, Horten und Krippen sowie den Bedarf und den weiteren erforderlichen Ausbau gemäß den Anlagen zu dieser Vorlage fest.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur Optimierung der Angebotsstrukturen sowie eine vereinfachte Anwendung der Gebührensatzung zu erarbeiten und den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Der Ortsrat stimmte der Beschlussempfehlung einstimmig zu, mit der Einschränkung, dass eine Betreuung von Krippenkindern in der Kindertagesstätte Ramlingen-Ehlershausen in einer eigens dafür eingerichteten Kleingruppe stattfinden sollte.

 


Herr Kugel erläuterte, dass aufgrund sinkender Kinderzahlen geplant sei, ab dem 01.08.2012 im Kindergarten-Ramlingen-Ehlershausen ohne Verringerung der Gruppenstärke bis zu drei Krippenkinder in einer Kindergartengruppe zu betreuen. Bei entsprechendem Bedarf und Geburtenentwicklung könne das Krippenangebot in Richtung altersgemischte Gruppe (13 Kindergartenkinder, 6 Krippenkinder) ausgeweitet werden.

 

Frau Meinig fragte, ob derzeit freie Plätze vorhanden seien bzw. diese mit Kindern aus anderen Ortschaften belegt würden. Sie erkundigte sich, wie hoch die Nachfrage nach Krippenplätzen in der Ortschaft sei. Zum Abschluss ihrer Ausführungen betonte sie, dass im Ortsrat aus pädagogischen Gesichtspunkten Einigkeit dahin gehend herrsche, die unter drei Jahre alten Kinder nach Möglichkeit gemeinsam in einer Krippengruppe betreuen zu lassen, da eine 25er Gruppe incl. 3 Krippenkindern mit nur 2 Erzieherinnen nicht mehr zu verantworten sei.

 

Antwort über das Protokoll:

Im Kindergarten Ramlingen-Ehlershausen werden derzeit 94 Kinder betreut, 6 Kinder stehen auf der Warteliste. Kinder aus anderen Ortschaften sind nicht darunter. Der Stadtverwaltung liegen derzeit keine Anmeldungen für Krippenplätze in der Ortschaft vor.

 

 

Frau Meinig stellte die nachfolgende Beschlussempfehlung zur Abstimmung: