Sitzung: 14.02.2012 Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2012 0089
Der Rat der Stadt Burgdorf stellt in Fortschreibung der
Kindergartenbedarfsplanung von 2011 (Vorlage 2011 0914) das vorhandene Angebot
an Kindergärten, Horten und Krippen sowie den Bedarf und den weiteren
erforderlichen Ausbau gemäß den Anlagen zu dieser Vorlage fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur Optimierung der Angebotsstrukturen
sowie eine vereinfachte Anwendung der Gebührensatzung zu erarbeiten und den
Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Der Ortsrat
stimmte der Beschlussempfehlung einstimmig zu, mit der Einschränkung, dass eine
Betreuung von Krippenkindern in der Kindertagesstätte Ramlingen-Ehlershausen in
einer eigens dafür eingerichteten Kleingruppe stattfinden sollte.
Herr Kugel erläuterte, dass aufgrund sinkender Kinderzahlen geplant sei, ab dem 01.08.2012 im Kindergarten-Ramlingen-Ehlershausen ohne Verringerung der Gruppenstärke bis zu drei Krippenkinder in einer Kindergartengruppe zu betreuen. Bei entsprechendem Bedarf und Geburtenentwicklung könne das Krippenangebot in Richtung altersgemischte Gruppe (13 Kindergartenkinder, 6 Krippenkinder) ausgeweitet werden.
Frau Meinig fragte, ob derzeit freie
Plätze vorhanden seien bzw. diese mit Kindern aus anderen Ortschaften belegt würden.
Sie erkundigte sich, wie hoch die Nachfrage nach Krippenplätzen in der
Ortschaft sei. Zum Abschluss ihrer
Ausführungen betonte sie, dass im Ortsrat aus pädagogischen Gesichtspunkten
Einigkeit dahin gehend herrsche, die unter drei Jahre alten Kinder nach
Möglichkeit gemeinsam in einer Krippengruppe betreuen zu lassen, da eine 25er
Gruppe incl. 3 Krippenkindern mit nur 2 Erzieherinnen nicht mehr zu
verantworten sei.
Antwort
über das Protokoll:
Im
Kindergarten Ramlingen-Ehlershausen werden derzeit 94 Kinder betreut, 6 Kinder
stehen auf der Warteliste. Kinder aus anderen Ortschaften sind nicht darunter.
Der Stadtverwaltung liegen derzeit keine Anmeldungen für Krippenplätze in der
Ortschaft vor.
Frau Meinig stellte die nachfolgende
Beschlussempfehlung zur Abstimmung: