Nachtrag: 26.01.2012

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 12, Enthaltungen: 3

Mehrheitlicher Beschluss mit 16 Ja- und 12 Neinstimmen sowie 3 Enthaltungen:

 

Gem. § 58 Abs. 1 Ziff. 9 NKomVG wird das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2012 in der Form, wie es sich unter Berücksichtigung der Beschlussfassung des Rates zur Haushaltssatzung 2012 ergibt (als Anlage C dem Originalprotokoll beigefügt), beschlossen.


Herr Kuyucu zitierte § 18 des NKomVG und wies auf die Notwendigkeit von Investitionen insbesondere in den Bereichen Schulen, Kindergärten, Feuerwehren, Infrastruktur und Ersatzbeschaffung von Inventar und Geräten hin. Er erklärte, dass sich die Investitionen in den Kinder- und Jugendbereich und damit in die Bildung und Familienfreundlichkeit für die Zukunft dieser Stadt auszahlen würden. Gleichzeitig mahnte er an, dass, um die aufgelaufenen Fehlbeträge der Vorjahre auszugleichen, parteiübergreifend zum Wohle der Stadt und ihrer Bürger Ideen für die Erwirtschaftung von Überschüssen notwendig seien.