Frau Behncke gab die Mitteilung zum planungsrechtlichen Stand der Bauleitplanung „Swin-Golf“ bekannt. Die Mitteilung ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.

 

Sie sagte hierzu, dass die Flächennutzungsplanänderung erst genehmigungsfähig ist, wenn das Änderungsverfahren für die Landschaftsschutzgebietsverordnung abgeschlossen ist. Dies erfolge erst 2007. Für das Clubhaus sei bisher kein Bauantrag gestellt worden.

 

Herr Wielitzka verlas die Mitteilung zum Durchlass „Heeg“. Die Mitteilung ist dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.