Beschluss:

 

Der Ortsrat lehnt die Beschlussempfehlung ab.


Herr Frerichs berichtete, dass die z. Zt. geltende Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Wulbecktal“ (LSG-H 14) nicht mehr den Anforderungen an einen wirksamen Schutz von Natur und Landschaft entspreche. Die Region Hannover beabsichtige daher, die Verordnung komplett zu überarbeiten und darüber hinaus das Schutzgebiet neu abzugrenzen. In der Gemarkung Schillerslage solle der Schutz für drei kleinere Flächen entfallen und im Wesentlichen eine Schutzfläche nördlich der L 383 neu ausgewiesen werden.

 

Der Ortsrat bemängelte die sich dadurch ergebenden ungünstigen Flächenzuschnitte für die Landwirtschaft. Weiterhin wünschte sich der Ortsrat zudem mehr Zeit, um mit den Betroffenen zu sprechen.

 

Herr Thieleking erklärte, dass mit der augenblicklichen Planung Schläge (von Landwirten zusammenhängend nutzbare Flächen) zerteilt werden. Den Hinweis von Herrn Frerichs, dass im Landschaftsschutzgebiet normale Landwirtschaft weiterhin erlaubt sei, ließ Herr Thieleking nicht gelten. Auch mit dem Vorschlag, den Einwand des Ortsrates in die Stellungnahme der Stadt mit aufzunehmen, war der Ortsrat nicht zufrieden.

 

Herr Frerichs betonte, dass es zunächst nur um die Stellungnahme der Stadt ginge. Alle Eigentümer und auch die Land- und Forstwirtschaft werden noch gesondert beteiligt werden. Einwände können daher noch im weiteren Verlauf des Verfahrens geltend gemacht werden. Auch dieses Argument vermochte den Ortsrat Schillerslage nicht zu überzeugen.

 

Herr Dunker stellte die nachfolgende Beschlussempfehlung zur Abstimmung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, im Rahmen der Behördenbeteiligung zur geplanten Neuausweisung des LSG „Wulbecktal“ keine grundsätzlichen Bedenken anzumelden, allerdings sollte in der Stellungnahme der Stadt Burgdorf auf mögliche Konflikte hinsichtlich der beabsichtigten Erweiterung des Golfplatzes in Ehlershausen hingewiesen werden.

 

Der Ortsrat fasste einstimmig folgenden