Nachtrag: 25.11.2011

Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Herr Lehmann erläuterte die Gründe, die zur kurzfristigen Schließung des Lehrschwimmbeckens geführt haben.

 

Der Brandschutzprüfer der Region hat nach der Begehung des Lehrschwimmbeckens in der letzten Woche erhebliche Bedenken geäußert. Die Sicherheit der Nutzer konnte nicht mehr gewährleistet werden, so dass eine kurzfristige Entscheidung getroffen werden musste. Innerhalb der Verwaltung wurde nach Abstimmung zwischen der Fachabteilung und der Bauordnungsabteilung die Entscheidung getroffen, das Bad sofort zu schließen.

 

Herr Zschoch unterbrach die Sitzung und erteilte Herrn Jürgen Birth, stellv. Vorsitzender des Stadtelternrates, das Wort.

 

Herr Birth wies darauf hin, dass ein Eigentümer die Pflicht habe, sein Eigentum zu erhalten. Seines Erachtens seien nach dem Gutachten lediglich 30.000 € für Brandschutzmaßnahmen des Bades notwendig, der Restbetrag falle scheinbar für andere Maßnahmen an. Die Elternvertreter laden zum Dialog ein, um noch einmal in sachlicher Atmosphäre über einen Fortbestand des Bades zu reden. Das Bad werde regelmäßig von der Schule genutzt, damit alle Kinder der Schule das Schwimmen erlernen und die Grundschule mit dem Bronzeabzeichen verlassen können.

 

Anschließend erteilte Herr Zschoch Herrn Schmidt, der einen Betrieb für Klimatechnik in Otze führt, das Wort.

 

Herr Schmidt wies darauf hin, dass er das Bad seit längerem betreue und bereits öfter auf den fehlenden Brandschutz hingewiesen habe.

 

Herr Lahmann erklärte, dass über den Bericht über die wiederkehrende Prüfung der Sporthalle der Gudrun-Pausewang-Grundschule vom 11.4.2011 von der Bauordnung Mängel im Bereich des Brandschutzes auch des Lehrschwimmbeckens festgestellt worden seien. In einem Abstimmungsgespräch mit der Bauordnungsabteilung im Mai dieses Jahres sei dann festgelegt worden, dass zunächst ein Fach-Ingenieur mit der Ermittlung der Kosten für die erforderlichen Maßnahmen an der Lüftungsanlage beauftragt werde, um diese dann über den Haushaltsplan 2012 anmelden zu können. Die Kostenschätzung für die brandschutztechnische Ertüchtigung der Lüftungsanlage sei im Juli 2011 mit einem Kostenumfang von über 31.000 € vorgelegt worden. Hinsichtlich der Aussage des Rates der Stadt Burgdorf, das Lehrschwimmbecken zu schließen, wenn größere Reparaturen anstehen, sei daraufhin ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Gesamtkonzeptes zum baulichen und technischen Sanierungsaufwand zum Fortbestand des Lehrschwimmbeckens beauftragt worden, welches am 14.11.2011 vorgelegt worden sei. Insgesamt müssten danach rd. 50.000 bis 60.000 € nur für Brandschutzmaßnahmen aufgewendet werden, um das Bad weiter nutzen zu können. Bei der Sporthalle, die über eine eigene Lüftungsanlage verfüge (im Technikkeller auch räumlich getrennt von der Lüftungsanlage des Lehrschwimmbeckens), stelle sich die Situation etwas anders dar, da diese über direkt ins Freie führende Fluchtwege verfüge. Die Situation im Lehrschwimmbecken sei jetzt nicht mehr tragbar, so dass es zu dieser kurzfristigen Schließung gekommen sei.

 

Herr Schulz stellte fest, dass ihn die Höhe der Betriebskosten des Lehrschwimmbeckens überrascht habe. Er habe bisher einen Betrag von rd. 30.000 € angenommen. Er stellte den Antrag an die Verwaltung zu prüfen, in welchem Maß das Hallenbad für den Schwimmunterricht der Schüler genutzt werden könne.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion bat Frau Weilert-Penk um eine differenzierte Kostenaufstellung, aus der die tatsächlich ausschließlich für das Bad anfallenden Beträge ersichtlich seien. Dieses wurde von der Verwaltung zugesagt.

 

Die Aufstellung liegt dem Protokoll als Anlage 2 bei.

 

Anschließend wurde die Vorlage vom Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen zur Kenntnis genommen.