Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 20

Mehrheitlich abgelehnter Antrag mit 11 Ja- und 20 Neinstimmen:

 

Der geänderte Antrag von Herrn Fleischmann, die Verwaltung zu beauftragen, vor Umbau der Marktstraße eine Fußgängerzone probeweise einzurichten, die Änderung der Beschilderung auf Autobahnen und in Lehrte zu überprüfen sowie die spätere Abrechnung der Baumaßnahme unter Fortgewährung der EU-Zuschüsse zu klären, wurde vom Rat zurückgewiesen.


Herr Fleischmann erläuterte den von ihm gestellten Antrag vom 19.11.2011.

 

Herr Pilgrim erklärte, dass die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde und erinnerte an die Planungen und Diskussionen im Hinblick auf das EHK und das ISEK, welche mit breiter Mehrheit beschlossen worden seien. Er vertrat die Auffassung, die bisher gefassten Beschlüsse auch umzusetzen. Herr Pilgrim erinnerte an die Zuschüsse für die Umbaumaßnahmen. Weiterhin erläuterte er, dass eine Bürgerbeteiligung so schnell nicht möglich sei, da vor, während und nach der Einrichtung einer Fußgängerzone die Verkehrsströme von Fahrzeugen und auch Fußgängern in der Marktstraße, der Gartenstraße und der Straße Vor dem Celler Tor dokumentiert und ausgewertet werden müssten.

 

Herr Zschoch äußerte den Wunsch der CDU-Fraktion, eine freiwillige Bürgerbefragung durchzuführen. Er sehe einen großen Konsens in Bezug auf mehr Aufenthaltsqualität und rege an, das Begehren der Bürgerinnen und Bürger aufzugreifen.

 

Herr Braun forderte unabhängig von der Erörterung juristischer Fragen auch eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der durch die Bürgerinitiative geforderten Probephase, u.a. in Bezug auf die Einbeziehung des ÖPNV. Er wies in diesem Zusammenhang auf die Problematik des Pflasters hin und nannte hier als Beispiel die Erfahrungen im Bereich der oberen Marktstraße. Für ihn, so führte er aus, stelle sich zudem die Frage, wann eine Probephase sinnvoll sei. Dazu vertrat er die Auffassung, die geplanten Umbaumaßnahmen durchzuführen, da eine spätere und weitaus aussagekräftige Probephase hierdurch nicht ausgeschlossen werde. Herr Braun wies weiter auf die vorgesehene kleine Fußgängerzone in der oberen Marktstraße hin.

 

Herr Schulz erklärte, dass die Umleitung von 8.000 Fahrzeugen/Tag von der Marktstraße auf die Gartenstraße verantwortungslos sei. Er wies auf den (der Originalniederschrift als Anlage 2 beigefügten) offenen Brief des AKEB und des SMB hin und bezog sich in seinen Ausführungen auf die dort vorgetragenen Argumente. Herr Schulz stellte weiterhin dar, dass auch nach dem Straßenumbau eine Fußgängerzone möglich sei. Er merkte kritisch an, dass man die Schul- und Kindergartenkinder sowie die Interessen der Anwohner der Gartenstraße nicht vergessen dürfe. Abschließend erklärte er, dass die WGS dem Antrag nicht zustimmen werde.

 

Herr Kuyucu erläuterte, dass eine Fußgängerzone auf Probe in einem derart kurzen Zeitraum wenig Aussagekraft habe und ergänzte, dass eine reine Verkehrsverlagerung auf die Gartenstraße nicht zweckmäßig sei. Er wies auf Erfahrungsberichte und eine Abwägung von Vor- und Nachteilen der IHK Hannover zur Einrichtung von Fußgängerzonen hin. Weiter nannte Herr Kuyucu als Vergleichsbeispiel die Einführung einer Fußgängerzone in Hannover im Stadtteil Limmer, wo ein Umsatzrückgang von 30% zu verzeichnen gewesen sei.

 

Frau Gersemann gab zu bedenken, dass bei einer Bürgerbefragung im Vorfeld die Auswertung und der Umgang mit den Ergebnissen geregelt sein müssten.

 

Herr Hunze regte die probeweise Einrichtung einer Fußgängerzone an und stellte den Änderungsantrag, den Bürgermeister und die Verwaltung zu beauftragen, die Marktstraße vor Umbaubeginn für den Zeitraum von drei Monaten als Fußgängerzone auszuweisen. Des Weiteren solle die Verwaltung mit der Überprüfung der Beschilderung auf der Autobahn und in Lehrte beauftragt werden sowie klären, ob die bereits bewilligten EU-Zuschüsse später als bisher terminiert abgerechnet werden könnten.

 

Herr Köneke merkte an, dass die Veränderung der Verkehrsströme z.B. durch eine stärkere Nutzung der Umgehungsstraße, notwendig sei.

 

Frau Heldt erinnerte an die Planung der Umgehungsstraße und erläuterte, dass seinerzeit gutachterlich ermittelt worden sei, dass eine Fußgängerzone auf der Marktstraße bei der umgesetzten Nordumgehung nicht möglich sei.

 

Frau Leykum führte aus, dass eine Hervorhebung im Bereich Kirche/Spittaplatz und Rathaus I durch ein anderes Pflaster mit einer leichten Erhöhung zum restlichen Fahrbahnbelag erfolgen werde. Sie äußerte, dass noch viel Verkehr über die Marktstraße laufe und befürwortete, dass der Umbau durchgeführt werden solle.

 

Herr Schrader erklärte, dass die FDP für den Umbau sei und schloss sich den Vorrednerinnen Frau Heldt und Frau Leykum an.

 

Herr Herbst bestätigte, dass die Einrichtung einer Fußgängerzone auch nach dem Umbau noch möglich sei. Die Einrichtung einer probeweisen Fußgängerzone sei kurzfristig nicht möglich, da hier weitere Faktoren, wie z.B. die Beteiligung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßenbehörden bzgl. der entsprechenden Beschilderungen, berücksichtigt werden müssten. Herr Herbst führte aus, dass die vorherige probeweise Einrichtung einer Fußgängerzone den Straßenumbau erheblich verzögern könnte und dadurch die rechtzeitige Abrechnung für die Inanspruchnahme der Zuschüsse aus EU-Mitteln nicht mehr möglich sei.

 

Herr Fleischmann sagte, dass er an seinem Antrag mit den Ergänzungen des CDU-Antrages festhalte.