Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Herr Philipps erläuterte, dass bisher die Hebesätze über die Haushaltssatzung festgesetzt wurden. Da der Haushaltsplan 2012 aber erst Ende Januar 2012 verabschiedet werde, wird über diese Vorlage eine entsprechende Hebesatzsatzung vorgeschlagen. Zu Grunde gelegt wurden hierbei die laut Haushaltssicherungskonzept 2011 festgesetzten neuen Hebesätze ab 2012. Mit dieser Möglichkeit werde die Verwaltung in die Lage versetzt, die entsprechenden Jahressteuerbescheide rechtzeitig zu verschicken, ohne nach Genehmigung des Haushalts 2012 erneut berichtigte Bescheide versenden zu müssen. Hierfür würden zusätzliche Portokosten von rd. 7.500 € sowie weiterer Personalaufwand in der Verwaltung entstehen.

 

Herr Hinz erklärte, dass Teil des Haushaltssicherungskonzeptes die Anpassung der Hebesätze sei, diese aber aufgrund der Kostensteigerungen auch gerechtfertigt wären.

 

Herr Plass betonte, dass die CDU-Fraktion die Erhöhung der Hebesätze im letzten Haushaltssicherungskonzept abgelehnt habe, weil sie durch eine Erhöhung den Wirtschaftsstandort gefährdet sehe. Im Vergleich zu anderen Kommunen seien die Hebesätze in Burgdorf bereits jetzt schon relativ hoch.

 

Herr Baxmann führte aus, dass Burgdorf mit den Hebesätzen im Mittelfeld liege. Ein leistungsstarker Wirtschaftsstandort zeichne sich aber nicht durch die Hebesätze sondern durch entsprechende Infrastruktur aus.

 

Herr Waldeck wies darauf hin, dass die Betriebe die Gewerbesteuer aus ihren Gewinnen zahlen müssten. Insofern würde eine Erhöhung zu weiteren Belastungen der Unternehmen, die hier ihre Leistungen erbringen, führen.

 

Hierauf erwiderte Herr Baxmann, dass sich die Gewerbesteuer zum Teil auch auf die Einkommensteuer anrechnen lasse. Allerdings sei seiner Meinung nach der Kreis der Gewerbesteuerzahler zu klein. S.E. müssten insbesondere die sog. Freiberufler und andere Berufsgruppen hier mit einbezogen werden.

 

Herr Apel wies darauf hin, dass in der Wirtschaft schon auf solche Steuerhöhungen geachtet werde. Man dürfe hier den psychologischen Effekt nicht ausser Acht lassen.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion fasste der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen bei 3 Neinstimmen folgenden Beschluss:

 

‚Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfiehlt dem Rat, den nachfolgend formulierten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt, die Hebesatzsatzung vom 08.12.2011 in der sich aus der Anlage 1 der Vorlage Nr. 2011 0065 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage               beige­fügten) Fassung zu erlassen.‘

 

 

Das bereits mit Datum vom 23.06.2011 versandte Schreiben mit den Realsteuerhebesätzen der Städte und Gemeinden in der Region Hannover liegt dem Protokoll als Anlage 1 bei.