Einstimmige Beschlussempfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die in
den Anlagen aufgeführten und dargestellten Straßen, mit Ausnahme des Verbindungsweges
vom Schilfweg zum Brachland gemäß § 6 NStrG als Gemeindestraßen für den
öffentlichen Verkehr zu widmen.
Der Ortsrat Schillerslage sah keine Notwendigkeit für den Verbindungsweg vom Schilfweg zum Brachland und bat darum, diesen Weg nicht umzusetzen.