Einstimmige Beschlussempfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die in den Anlagen aufgeführten und dargestellten Straßen, mit Ausnahme des Verbindungsweges vom Schilfweg zum Brachland gemäß § 6 NStrG als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr zu widmen.


Der Ortsrat Schillerslage sah keine Notwendigkeit für den Verbindungsweg vom Schilfweg zum Brachland und bat darum, diesen Weg nicht umzusetzen.