Radweg Altengenser Weg- Installierung eines Zusatzschildes

Herr Philipps teilte mit, dass es nach der Straßenverkehrsordnung keine Regelung gebe, die dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Wirtschafts- oder Radwegen in irgendeiner Weise einen Vorrang gegenüber Radfahrern einräume.

Die Installierung eines Zusatzschildes „Landwirtschaftlicher Verkehr hat Vorrang“, welches es nach der Straßenverkehrsordnung nicht gebe, sei nicht möglich.

Bei einem Begegnungsverkehr (landwirtschaftlicher Verkehr und Radfahrer) haben sich beide Verkehrsteilnehmer gemäß § 1 StVO (ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht) zu verhalten.

 

Parken von 2 LKW’s in der Zollstraße in der Nähe des Abfallcontainerplatzes

Herr Philipps teilte mit, dass gemäß dem Verkehrszeichen 260 StVO das Befahren des Teilstückes für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht zulässig sei. Eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Teilstückes der Straße sei für die beiden Lastkraftwagen gemäß § 48 I StVO möglich. Eine Zufahrt von der Straße Flachsfeld sei jedoch nicht möglich, da mit einer derartigen Ausnahme das LKW-Fahrverbot für Lastkraftwagen in Schillerslage ausgehebelt werden würde.

Für die Ausnahmeregelung sei zudem eine Gebühr zu erheben. Die Höhe der Gebühr richte sich nach der jeweiligen Laufzeit. Für einen Monat betrage die Gebühr 26 €, für ein Jahr 77 € und für 3 Jahre 153 €. Ein schriftlicher Antrag sei bei der Straßenverkehrsbehörde unter Nennung der Laufzeit und des Kfz-Kennzeichens (Kopie des Fz-Scheins) zu beantragen.

 

Rückschnitt von Gehölzen am Hechtgraben (Ecke Sprengelstraße/ Am Lahkamp)

Herr Philipps teilte mit, dass der Hechtgraben Hauptvorfluter für den Bereich südlich der Sprengelstraße der Gemarkung Heeßel sei. Üblicherweise würden die Unterhaltungsarbeiten des Hechtgrabens im vorderen Bereich der Straße „Am Lahkamp“ wegen der auf der Böschungskante aufgelaufenen Erlen und Weiden per Hand durchgeführt werden. Um auf Dauer eine ausreichende Vorflut zu gewährleisten, sei von Zeit zu Zeit ein Maschineneinsatz erforderlich. Dieser sei jedoch wegen der Gehölze nicht möglich. Deshalb habe man geplant, die Gehölze im Herbst/Winter auf einer Länge von ca. 40- 50 cm auf den Stock zu setzen.

Das „Auf-den-Stock-setzen“ sei auch eine in der Landschaftspflege zur Verjüngung von Feldhecken angewandte übliche Pflegemaßnahme. Dabei schneide man die Gehölze in einer Höhe von ca. 30- 50 cm über dem Boden ab. Aus dem verbleibenden „Stock“ würden dann die Gehölze wieder neu austreiben.

 

Abschließend teilte Herr Philipps mit, dass die abgerissenen Radwegweiser am Schützenplatz wieder installiert worden seien. Die Beschilderung des Radweges Schillerslage-Engensen solle zudem noch im Jahr 2011 erfolgen, vorausgesetzt der Winter setze nicht zu früh ein.