Sitzung: 14.11.2011 Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2011 0003
Da die Betriebsabrechnung Grundlage der Gebührensatzung sei, empfahl Herr Philipps, den TOP 9 und 10 zusammen zu behandeln.
Diesem stimmte der Ausschuss so zu.
Herr Plaß fragte nach, ob es bei der Straßenreinigung noch entsprechende Einsparpotentiale gebe, wenn effektiver gearbeitet werde.
Hierzu erklärte Herr Philipps, dass bei Gebührenhaushalten grundsätzlich eine Kostendeckung von 100 % notwendig sei. Bei der normalen Reinigung hätten die Sätze verringert werden können, wenn nicht entsprechend hohe Winterdienstkosten angefallen wären. Ungeachtet dessen sei die Verwaltung natürlich bestrebt, Kosteneinsparpotentiale aufzumachen und zu nutzen.
Herr Hinz wies darauf hin, dass Einsparungen bei der Straßenreinigung zu begrüßen seien, sie aber ausschließlich den Gebührenzahlern zu Gute kämen und keine Auswirkungen auf den Haushalt hätten.
Die Betriebsabrechnung ‚Straßenreinigung 2010‘ wurde vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.
Anschließend fasste der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen folgenden einstimmigen Beschluss:
‚Der Ausschuss für Wirtschaft
und Finanzen empfiehlt dem Rat, den nachfolgend formulierten Beschluss zu
fassen:
Der
Rat beschließt, die 12. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
vom 19.11.1987 in der sich aus der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2011 0003
ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung zu erlassen.‘