Beschluss: einstimmig beschlossen

Da die Betriebsabrechnung Grundlage der Gebührensatzung sei, empfahl Herr Philipps, den TOP 9 und 10 zusammen zu behandeln.

 

Diesem stimmte der Ausschuss so zu.

 

Herr Plaß fragte nach, ob es bei der Straßenreinigung noch entsprechende Einsparpotentiale gebe, wenn effektiver gearbeitet werde.

 

Hierzu erklärte Herr Philipps, dass bei Gebührenhaushalten grundsätzlich eine Kostendeckung von 100 % notwendig sei. Bei der normalen Reinigung hätten die Sätze verringert werden können, wenn nicht entsprechend hohe Winterdienstkosten angefallen wären. Ungeachtet dessen sei die Verwaltung natürlich bestrebt, Kosteneinsparpotentiale aufzumachen und zu nutzen.

 

Herr Hinz wies darauf hin, dass Einsparungen bei der Straßenreinigung zu begrüßen seien, sie aber ausschließlich den Gebührenzahlern zu Gute kämen und keine Auswirkungen auf den Haushalt hätten.

 

Die Betriebsabrechnung ‚Straßenreinigung 2010‘ wurde vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.

 

Anschließend fasste der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen folgenden einstimmigen Beschluss:

 

‚Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfiehlt dem Rat, den nachfolgend formulierten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt, die 12. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsge­bührensatzung vom 19.11.1987 in der sich aus der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2011 0003 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage        beigefüg­ten) Fassung zu erlassen.‘