Herr Baxmann nahm die Pflichtenbelehrung und die Verpflichtung aller anwesenden Ratsmitglieder vor. Dazu verwies er auf die mit der Vorlage Nr. 2011 0006 zugestellten Texte der §§ 40 – 43 sowie 60 NKomVG.
Herr Baxmann nahm die Pflichtenbelehrung und die Verpflichtung aller anwesenden Ratsmitglieder vor. Dazu verwies er auf die mit der Vorlage Nr. 2011 0006 zugestellten Texte der §§ 40 – 43 sowie 60 NKomVG.