Beschluss: einstimmig beschlossen

Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes

Erhaltungssatzung für den Kernbereich der Innenstadt (Altstadt)

 

Frau Behncke erläuterte die Vorlage sowie Inhalte und Änderungen der Erhaltungssatzung und verwies darauf, dass der Geltungsbereich der Satzung im Vergleich zum Vorentwurf

erweitert worden sei. Grundsätzlich definierten sich die Kernaussagen der Satzung über die Markstraße, welche als richtungsweisend anzusehen sei. Die Erweiterung der Erhaltungssatzung umfasse die Nordseite der Hannoverschen Neustadt und zudem die neuzeitlich überformten Bereiche, welche jedoch im Gesamtbild zur Innenstadt gehörten. Frau Behncke fasste hierbei zusammen, dass man bei der überarbeiteten Fassung konkreter geworden sei. Der jeweilige Einzelfall werde natürlich im Vollzug der Satzung für sich selbst geprüft werden. Eine weitere Änderung oder Erweiterung der Entwurfsfassung könne es nach einem geplanten Zusammentreffen mit den Burgdorfer Architekten (Stichwort: Architektenhearing) nach dem 17.10.2011 geben. Nachfolgend werde nach einer geplanten Informationsveranstaltung den Gremien eine entsprechende  Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Frau Rickert begrüßte die Erstellung einer Erhaltungssatzung, um das Stadtbild zu erhalten, mahnte aber, dass es wichtig sei, aus der Stadt kein Museum zu machen.

 

Herr Pilgrim bestätigte diese Auffassung und begrüßte ebenfalls eine entsprechende Satzung. Er sehe es als zielgebend, „die Stadt so zu erhalten, wie wir sie vorfinden“ sowie den historischen Wert zu erhalten. Durch die Satzung könnten Sünden der Vergangenheit zukünftig vermieden werden. Veränderungen müssten jedoch möglich bleiben und Investitionsstaus ausgeschlossen werden.

 

Herr Schrader gab zu bedenken, dass die finanziellen Hintergründe der einzelnen Eigentümer zu berücksichtigen seien. Es müsse seines Erachtens zwischen Objekten von Gewerbetreibenden und privaten Personen unterschieden werden.

 

Frau Behncke verwies hier erneut auf die jeweilige Prüfung des Einzelfalls und merkte an, dass diese objektbezogen zu beurteilen sei.

 

Herr Lehmann bestätigte, dass es eine jeweils flexible Betrachtung möglicher Fälle geben werde. Die Satzung sei ein Instrument, welches der Bauverwaltung die Möglichkeit gebe, im Einzelfall die jeweilige Situation zu berücksichtigen. Weiterhin könne durch die Satzung ein konstruktiver Dialog zwischen Architekten, Bauherren und Verwaltung entstehen. Es bestehe somit die Möglichkeit, seitens der Verwaltung Entwicklungen nachzuvollziehen und diesen ggf. entgegenzuwirken, um gemeinsame Lösungen zu entwickeln.

 

Herr Dr. Zielonka betonte, dass man Veränderungen nicht verhindern könne, da ansonsten keine Stadt leben könnte. Er sehe ferner die Kreativität der Architekten gefordert. Die Satzung bezeichnete Herr Dr. Zielonka nicht als Vorgabe, sondern vielmehr als Herausforderung für die Architekten.

 

Herr Könecke wies darauf hin, dass alte Gebäude nicht immer unbedingt so bewohnbar seien, wie es heutigen Bedürfnissen gerecht würde. Der Bauherr könne nicht gezwungen werden, sich den Verhältnissen von damals auf ewig anzupassen.

 

Herr Schulz erkundigte sich, ob es Kriterien aus der Städtebauförderung gebe, welche der Erhaltungssatzung zugrunde gelegt werden könnten.

 

Herr Lehmann teilte mit, dass keine entsprechenden Kriterien bekannt seien. Die Verwaltung würde dies aber prüfen.

 

Frau Leykum bezeichnete die Erhaltungssatzung als neue und zusätzliche Aufgabe der Verwaltung. Durch die Beratungspflicht entstehe ein zusätzliches Arbeitsaufkommen, welches evtl. durch eine Erhöhung des Personalbestandes kompensiert werden müsse.  

 

Herr Lehmann verwies auf die schon jetzt täglich gegebene Beratungstätigkeit der Verwaltung, beispielsweise beim Denkmalschutz.

 

Frau Behncke ergänzte hierzu, dass die Satzung insbesondere von der Bauordnungsabteilung als Erleichterung angesehen werde, da hierdurch eine strukturiertere Beratung ermöglicht werden könne.

 

Herr Schrader stellte abschließend fest, dass nur eine Entwurfsfassung beschlossen werden solle. Er sah den Beschluss daher als unproblematischen.

 

Herr Dr. Zielonka schloss sich den Ausführungen an und befürwortete die Beschlussfassung ohne Vornahme von Änderungen. Er machte den Vorschlag, erst nach dem Architektenhearing Ergänzungen vorzunehmen.

 

Herr Könecke erwartete eine knappe Fassung der Satzung mit klaren Hauptzielen, die auch den Menschen in späteren Zeiten verständlich und hilfreich sei.

 

Herr Lehmann erklärte, dass der derzeitige Satzungsinhalt nur 1 ½- Seiten betrage. Die beigefügte umfangreiche Begründung sei aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich. Ferner wies Herr Lehmann auf die jederzeit mögliche Änderung der Satzung hin, sodass zukünftigen Erfordernissen und Ansprüchen stets entsprochen werden könne.

 

Herr Pilgrim bat zum Abschluss der Diskussion, dass die Gedanken und teilweisen Bedenken des Gremiums im Protokoll festgehalten werden sollten.