Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Einstimmig beschloss der Ortsrat Otze, dem Rat zu empfehlen, die 2. Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Burgdorf sowie die Neufassung des Gebührentarifs der Gebührensatzung zu beschließen, mit der Einschränkung, den Tarif für die ca. 30 minütige Kapellenbenutzung in Otze auf 200 € (anstatt auf 270 €)  festzulegen.


Herr Hunze stellte fest, dass die Kosten der Kapellenbenutzung zwischen Otze und Burgdorf unterschiedlich betrachtet werden müssten.

 

Herr Stabno wies darauf hin, dass eine separate Kalkulation für Otze aufgrund der Satzung nicht möglich sei. Die Satzung könne nur durch den Rat geändert werden.

 

Herr Baxmann bestätigte, dass eine Splittung schwierig sei.

 

Herr Dr. Zielonka wandte ein, dass die gleichen Kosten der Kapellennutzung für Otze und Burgdorf durch die gegebenen Unterschiede ungerechtfertigt seien.

 

Herr Stabno betonte nochmals, dass eine unterschiedliche Kalkulation gebührenrechtlich nicht zulässig sei.

 

Herr Hunze sprach sich dafür aus, dem Antrag unter dem Hinweis der Kostenminderung für die Kapellennutzung in Otze zuzustimmen.