Beschluss:
Die Mitglieder des Bauausschusses stimmten einstimmig für
den Beschlußvorschlag zu 1.) der Vorlage Nr. 2011 0967.
Frau Meißner erläuterte ausführlich die Vorlage und stellte anhand von Beispielen die Struktur der Innenstadt Burgdorfs und das damit verbundene Erhaltungsgebiet bzw. dessen einzelne Bereiche vor. Sie zeigte anhand verschiedener Gebäude Beispiele für gelungene und nicht gelungene Baumaßnahmen.
Herr Schrader verwies darauf, dass gerade die als negativ dargestellten Neubauten am Brandende zum Zeitpunkt ihrer Entstehung positiv beurteilt worden seien. Diese seien bewusst in dieser Form gestaltet worden und würden nur jetzt als Negativbeispiel herangezogen, weil der Geschmack sich zwischenzeitlich geändert habe.
Frau Weilert-Penk führte aus, dass ihre Fraktion sich ausführlich mit der Thematik beschäftigt und diese intensiv beraten habe. Man habe sich eindeutig dafür ausgesprochen, das Stadtbild von Burgdorf im Kernbereich wie vorhanden erhalten zu wollen, sinnvolle und angemessene Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen sollten jedoch nicht verhindert werden.
Herr Schulz sprach sich ebenfalls für den Erlass einer Erhaltungssatzung aus, schlug allerdings vor, auch den nördlichen Teil der Hannoverschen Neustadt in den Geltungsbereich mit einzubeziehen.
Bürgermeister Baxmann antwortete hierauf, dass nichts gegen die Ausweitung des Geltungsbereiches spreche, da die vorgestellte Version nur einen ersten Entwurf darstelle und es sich um einen offenen Planungsprozeß handele. Im weiteren Verfahren sei zudem beabsichtigt, ein Hearing mit Burgdorfer Architekten durchzuführen, um auch hier ein Stimmungsbild zu erhalten und diese über Inhalt, Ziele und die Möglichkeiten der Satzung zu informieren.
Frau Leykum stellte fest, dass niemand wirklich gegen eine Erhaltungssatzung sein werde. Allerdings schließe dies gewisse aufkommende Ängste bei den betroffenen Eigentümern nicht aus.
Frau Meißner erklärte aufgrund der diesbezüglichen Frage von Frau Leykum, dass bei einem Bauantragsverfahren im Geltungsbereich der Satzung eine zweiter Prüfungsschritt eingeschaltet werde. Dieser habe zum Ziel, die negativen Auswirkungen der Maßnahme auf die städtebauliche Struktur zu prüfen. Sollte es solche Auswirkungen geben, könne der Bauantrag abgelehnt werden.
Bürgermeister Baxmann ergänzte, dass ein solches Verfahren nicht dazu führe, dass zukünftig ausführliche Beratungen der Bauherren durch die Bauverwaltung unterblieben. Diese würden zukünftig auch weiter angeboten.
Herr Lehmann hob hervor, dass die Erhaltungssatzung insbesondere auch dazu diene, den Abbruch nicht denkmalgeschützter prägender Häuser möglichst zu verhindern.
Herr Köneke vertrat die Auffassung, dass die heutigen Ausführungen dem widersprächen, was Herr Trappman in der letzten Sitzung zu diesem Thema erläutert habe. Neubauten seien auf dieser Grundlage nicht mehr möglich.
Frau Meißner widersprach dieser Aussage, auch Neubauten seien möglich. Dies sei jedoch „nur“ im Rahmen des bereits beschriebenen Verfahrens möglich.
Bürgermeister Baxmann ergänzte hierzu, dass dieses Verfahren in der Vorlage erläutert sei und betonte nochmals, dass die Satzung dem gemeinsamen Interesse auch aller Eigentümer diene, da die Wertigkeit der Gebäude mit der erhaltenen Struktur steige.
Herr Meyer sah die Satzung als sinnvolles Instrument an, betonte jedoch, dass die daraus entstehenden Erfordernisse für den einzelnen Betroffenen im zumutbaren Rahmen bleiben müssten.
Herr Hunze fasste zusammen, dass die Satzung in erster Linie dazu diene, „wilde“ Abbrüche zu verhindern und der Stadt ein Mitspracherecht bei der Gestaltung des Gebäudes bzw. des Ensembles zu sichern. Zudem wahre es die langfristigen wirtschaftlichen Interessen eines Investors, da dies nur über den Erhalt der vorhandenen Struktur und deren positive Wirkung auf Kunden möglich sei. Herr Hunze betonte, dass Burgdorf sich über diese innerstädtische Struktur definiere und dies zukünftig auch nur über deren Erhalt könne. Der genaue Geltungsbereich der Satzung wie z.B. die Einbeziehung der Nordseite der Hannoverschen Neustadt, so Herr Hunze, sei noch im weiteren Verfahren zu bestimmen.